Giffey will gegen prorussische Autokolonnen vorgehen
Ab: 16:40 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Berliner Autokorso – “Das war nur Putin-Propaganda”
Hunderte Autos mit russischen Fahnen durchquerten Berlin. Und genau an diesem Tag wurden die Gräueltaten gegen Zivilisten in Bucha in der Ukraine bekannt. Für Bijan Djir-Sarai, den Generalsekretär der FDP, ging es um Putin-Propaganda.
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Die Regierende Bürgermeisterin von Berlin, Franziska Giffey, will gegen die Unterstützungsbekundungen für Russlands Angriffskrieg vorgehen. Auch die FDP kritisierte die Autokolonne.
Nach den prorussischen Protesten in Deutschland fordert der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, eine strafrechtliche Aufklärung des Vorfalls. Bei einer Autoparade in Berlin sei am Sonntag ein direkter Zusammenhang mit Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine deutlich geworden, sagte Thomae der Rheinischen Post in Düsseldorf. „Es wäre eine Straftat, es öffentlich zu ratifizieren. Daher sollte in jedem Fall die Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung geprüft werden“.
Thomae betonte weiter, dass in Deutschland jeder das Recht habe, seine Meinung frei zu äußern. „Die Tatsache, dass prorussische Konvois Berlin durchqueren, während sie schreckliche Bilder von Kriegsverbrechen aus der Ukraine erhalten, ist makaber und geschmacklos“, sagte er.
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Auch die Regierende Bürgermeisterin von Berlin, Franziska Giffey (SPD), äußert sich kritisch. Sie will gegen die Unterstützungsbekundungen für Russlands Angriffskrieg vorgehen. „Wir sind entschieden gegen jede Form aggressiver militärischer Unterstützung“, sagte Giffey am Dienstag dem ZDF-Morgenmagazin. Auch dies wird verhindert und strafrechtlich verfolgt.
In Bezug auf die Autokolonne sagte er: „Eine aufgezeichnete Demonstration gegen die Diskriminierung von Russischsprachigen kann nicht einfach verboten werden. “Genau diese Demonstration, die die russische Flagge zeigt, ist nicht verboten.” Sie kann nicht verboten werden, weil sie unter die Versammlungsfreiheit fällt.
Ermittlungen gegen Fahrer
Das Z-Symbol erschien jedoch auf einem der Autos in der Parade und wurde blockiert. Das Schild zur Unterstützung des russischen Angriffskrieges ist in Berlin verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Die Polizei leitete daraufhin Ermittlungen gegen den Fahrer ein. Gleichzeitig will Gifi trotz Russlands aggressivem Krieg gegen die Ukraine in Berlins Städtepartnerschaft mit Moskau bleiben. „Urban Diplomacy ist wichtig“, um nach dem Ukraine-Krieg Brücken bauen zu können, insbesondere zu Menschen, die sich in Moskau und auch aus dem Exil für demokratische Grundwerte und die Stärkung der Zivilgesellschaft einsetzen“, sagte Giffey dem Evangelischen Pressedienst (epd). . Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Roll (CDU) sagte, er könne die pro-russischen Proteste “persönlich nicht nachvollziehen”. Deutschland zeichne sich jedoch dadurch aus, dass “friedliche Demonstrationen nicht von der Polizei geschlagen, sondern geschützt werden”, sagte er am Dienstag der Rheinischen Post aus Düsseldorf. „Wir müssen, können und werden unterschiedliche Ansichten ertragen“, fügte er hinzu. Auch Thüringens Innenminister Georg Meyer (SPD) wäre den Verboten „vorsichtig“. „Denn auch eine Autokolonne gilt als Treffen“, sagte er am Dienstag dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Dies kann jedoch durch Umstände unterbunden werden – zum Beispiel indem das Horn nicht geschliffen werden darf oder die Teilnehmerzahl begrenzt wird. “400 Autos, die in der Innenstadt hupen, braucht keine Versammlungsbehörde zu dulden.” Hier finden Sie Inhalte Dritter Die Anzeige von eingebetteten Inhalten erfordert Ihre widerrufliche Zustimmung zur Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten, da Anbieter von eingebetteten Inhalten als Drittanbieter diese Zustimmung benötigen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem Sie den Schalter auf „on“ stellen, erklären Sie sich damit einverstanden (jederzeit widerrufbar). Dies umfasst auch Ihre Zustimmung zur Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten an Drittländer, einschließlich der Vereinigten Staaten, gemäß Artikel 49 (1) (a) der DSGVO. Hier finden Sie weitere Informationen dazu. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über den Schalter und Datenschutz unten auf der Seite widerrufen.