Der weitere Prozess der Bekämpfung der Pandemie löste auf der Gesundheitsministerkonferenz heftige Diskussionen aus – Lauterbach sprach von einer „Konfliktsituation“. Er forderte die Bundesländer auf, das Auslaufen der Regeln national nicht mehr zu kritisieren und stattdessen umfassend von der Hotspot-Verordnung Gebrauch zu machen, mit der die Bundesregierung weiterhin regional begrenzte Corona-Auflagen zulässt.

„Staaten fordern ein Gesetz, das nicht legal ist, anstatt ein gutes Recht anzuwenden, das sie haben“, kritisierte Lauterbach. Er hält dies für „unangemessen“. Der Minister betonte, dass das neue Infektionsschutzgesetz es ganzen Ländern erlaube, Corona-Hotspots zu deklarieren und damit strengere Auflagen für das Coronavirus erlaube. Es wird keine Nachverhandlungen über das neue Gesetz geben. Lauterbach begrüßte, dass die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg die Hotspot-Option nutzen wollen und forderte weitere Bundesländer auf, diesem Beispiel zu folgen. „Ich habe die Bundesländer noch einmal ausdrücklich aufgefordert, die Hotspot-Verordnung zu nutzen“, sagte Lauterbach.

Ist die Hotspot-Einstellung nicht klar definiert?

Lauterbach wies die Kritik der Länder zurück, dass die Kriterien für den Vollzug der Hotspot-Verordnung nicht klar definiert seien. Er listete vier Kriterien auf, die für einen Hotspot gelten könnten – wobei nicht alle gleichzeitig gelten sollten: Verschiebung geplanter Eingriffe in Krankenhäusern wegen Corona, Gefahr einer Notfallversorgung, Reduzierung der personellen Mindeststärke im Außendienst und Zwangsverlegung von Patienten an andere Krankenhäuser. Lauterbach erläuterte erneut, warum er nationale Corona-Beschränkungen nicht mehr für rechtlich durchsetzbar halte: Solche nationalen Auflagen seien nur möglich, wenn eine Gefährdung des nationalen Gesundheitssystems bestehe. „Wir sollten keine Angst vor einer solchen Bedrohung haben“, sagte er. Das nun rechtlich Mögliche „Maximum“ sei die „lokale Bekämpfung der Pandemie“. Der Minister rief die Bürger dazu auf, angesichts der hohen Infektionszahlen nach Möglichkeit weiterhin Masken zu tragen – denn die Pandemie könne „noch lange andauern“, sagte er. “Eine schnelle Änderung der Lage steht nicht bevor.”

Berlin: Mildere Grundschutzmaßnahmen in Kraft

Kreise des Berliner Senats erklärten am Montag angesichts der Hauptstadt, man wolle die bisherigen strengen Regeln und Verbote in der nächsten Sitzung am Dienstag nicht verlängern. In Berlin greifen wie geplant ab Samstag die deutlich milderen Grundschutzmaßnahmen. Der Berliner Zeitung liegt dazu eine Beschlussvorlage vor. Zum Grundschutz gehört die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Auch die Prüfungspflicht in Kindergärten und Schulen soll bestehen bleiben. Aber nichts weiter. Von 2G- oder 3G-Ausstattung ist in Berlin keine Rede mehr. Senatsmitglieder weisen darauf hin, dass es auf nationaler Ebene kein Gesetz mehr zum Schutz vor Infektionen gebe. Das Coronavirus ist jetzt Sache des Staates. Ähnlich soll in Brandenburg verfahren werden, wo das Kabinett am Dienstag nur über den milderen Grundschutz entscheiden will.