Bei der Preisbetrachtung ist zu beachten, dass einzelne Bundesländer nicht für jeden Wochentag Daten melden, beispielsweise Baden-Württemberg, Niedersachsen und Brandenburg gar keine Wochenenden melden. Dies wiederum führt zu verspäteten Anmeldungen in den Folgetagen. Daher wird der Vergleich der Tagespreise immer schwieriger. Allerdings sind die Daten begrenzt. Experten gehen von einer Vielzahl von Fällen aus, die in den RKI-Daten nicht erfasst sind. Testkompetenzen und Gesundheitsämter sind vielerorts am Limit, Kontakte finden sich nur bedingt. Deshalb nutzen wir das SZ-Corona-Dashboard, um einen Durchschnittswert aus den Meldungen der letzten sieben Tage anzuzeigen, der die Schwankungen von Tag zu Tag ausgleichen soll. Mehr Informationen dazu finden Sie im Transparenz-Blog, weitere Fakten und Grafiken zur Pandemie hier. (03.04.2022)
Die meisten Corona-Regeln fallen fast überall
Mehr als zwei Jahre nach Ausbruch der Coronavirus-Pandemie sind in weiten Teilen Deutschlands die meisten staatlichen Beschränkungen des Alltags beendet. Trotz anhaltend hoher Fallzahlen sieht der neue bundesweite Rechtsrahmen ab Sonntag nur wenige allgemeine Schutzmaßnahmen vor. In fast allen Bundesländern ist die Verwendung einer Maske weiterhin möglich, beispielsweise in Praxen, Pflegeheimen, Kliniken, Bussen und Bahnen sowie beispielsweise bei Schulprüfungen. In Fernzügen und Flugzeugen gilt weiterhin landesweit eine Maskenpflicht. Unabhängig von behördlichen Vorschriften können Unternehmen, Geschäfte und andere Einrichtungen weiterhin Vorgaben wie die Maskenpflicht einhalten. Die Ampelkoalition hatte unter anderem in Bundesländern ein Ende der Maßnahmen zur Eindämmung von Corona-Protesten gefordert. Die Bundesregierung begründet dies damit, dass es auf nationaler Ebene keine Überlastung des Gesundheitssystems gebe und im Ernstfall regional strengere Regeln erlassen werden könnten. Im Rahmen des Infektionskrankheiten-Änderungsgesetzes endeten in der Nacht zum Sonntag zahlreiche Krankheiten, an die sich Millionen von Menschen seit Monaten gewöhnt haben – einschließlich des Zugangs nur zu geimpften, genesenen (3G) oder geimpften und genesenen (2G). Die allgemeine Maskenpflicht beim Einkaufen oder in der Schule ist nun fast vorbei. Weitere Auflagen gelten zunächst nur für Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die beiden Länder sind derzeit die einzigen, die die sogenannte Hotspot-Regel des Infektionsschutzgesetzes anwenden. Sie erlaubt strengere Beschränkungen, wenn der Landtag Kliniken in der Region in einem kritischen Zustand befinde. Die anderen Bundesländer machen derzeit keinen Gebrauch davon und beklagen, dass die rechtlichen Kriterien des Bundesgesetzes sehr unsicher seien. Die aktuelle Regelung gilt bis zum 23. September, dann könnte im Herbst eine neue Regelung folgen. (03.04.2022) Diese Corona-Regeln gelten nun auch in Bayern
Lauterbach fordert die Menschen auf, weiterhin freiwillig Masken in Innenräumen zu tragen
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat zu weiterer Aufmerksamkeit vor dem Ende zahlreicher Beschränkungen des Coronavirus in Deutschland aufgerufen. „Die Menschen sollten sich jetzt nicht über die Lockerungen aufregen: Die Pandemie ist noch nicht vorbei“, sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. “Das Risiko, sich jetzt anzustecken, ist so hoch wie nie zuvor.” Sein Appell lautet daher: „Bitte tragen Sie in Innenräumen freiwillig Masken.“ Diese sind ein hochwirksamer Schutz und sollten so oft wie möglich verwendet werden. Nach den neuen bundesweiten gesetzlichen Rahmenbedingungen sind ab diesem Sonntag für die Bundesländer nur noch wenige allgemeine Schutzauflagen möglich, wie zum Beispiel Masken in Kliniken, Pflegeheimen, Bussen und Bahnen sowie Schulprüfungen. . Sie können in sogenannten Hotspots weitergehende Auflagen, etwa eine Maskenpflicht für Geschäfte oder Schulen, auferlegen, wenn nach Einschätzung des Landtags in diesem Bereich eine kritische Corona-Lage droht. Von den 16 Bundesländern nutzen es derzeit nur Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg. Lauterbach sagte: „Es ist enttäuschend, dass die meisten Bundesländer nicht nachziehen. Sie verlängern die Omicron-Welle nur und riskieren weitere unnötige Todesfälle, bevor die Welle voraussichtlich nach Ostern zurückgeht.“ Ein wirksamer Schutz der Bürgerinnen und Bürger in dieser Phase der Corona-Pandemie ist möglich und notwendig. Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern machen es vor. (01.04.2022)
Intensivmediziner für die Impfpflicht ab 50 Jahren
Angesichts des Herbstes und Winters halten führende Intensivmediziner die Impfpflicht ab 50 Jahren für sinnvoll. „Wir müssen abwarten, bis uns eine weitere Coronavirus-Welle und weitere Grippe- und RS-Infektionswellen treffen. Wenn alle drei zusammenfallen, droht eine extrem hohe Belastung der Kliniken“, sagte Divi-Intensivleiter Christian Divi Pflegeregister Karagiannidis, o Rheinische Post nach einem vorläufigen Bericht. Deshalb unterstützt er die Einführung von mindestens einer Corona-Pflichtimpfung für alle über 50-Jährigen. Denn neben geimpften Patienten mit Vorerkrankungen trifft es weiterhin besonders die Ungeimpften. (01.04.2022)
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Bundesärztekammer für Verkürzung der Quarantänepflicht
Die Bundesärztekammer spricht sich für eine Verkürzung der Quarantäne für mit dem Coronavirus infizierte Personen aus. „Trotz der aktuell hohen Infektionszahlen ist jetzt ein guter Zeitpunkt, um die Isolations- und Quarantäneregeln zu lockern“, sagte Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Funke Mediengruppe. Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgeschlagene Kürzung um fünf Tage ist ein realistischer Schritt, um einen Stillstand im öffentlichen Leben zu verhindern und die Situation in den Gesundheits- und Pflegeberufen zu entschärfen. Ein solcher Schritt setze aber voraus, dass die Betroffenen verantwortungsbewusst handeln, ihre Kontakte reduzieren und nach Weisung kontrolliert werden, so Reinhardt. (01.04.2022)
Die zweite Mikrometerwelle hat möglicherweise ihren Höhepunkt erreicht
Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) könnte die aktuelle Corona-Infektionswelle nun ihren Höhepunkt erreichen. „Der Höhepunkt der Welle ist wohl erreicht, aber der Infektionsdruck bleibt mit mehr als 1,5 Millionen Covid-19-Fällen, die innerhalb einer Woche an das RKI übermittelt werden, sehr hoch“, schreibt das Institut in seinem Wochenbericht. Der Gipfel ist vielleicht schon passiert. Das RKI kommt aufgrund eines leichten Rückgangs der Fallzahlen im Wochenvergleich in die Auswertung. Dem Bericht zufolge stieg der seit Wochen steigende Anteil des Omicron-Subtyps BA.2 in einer Stichprobe weiter an: nach den letzten verfügbaren Daten der Vorwoche auf etwa 81 Prozent (Vorwoche: etwa 73 Prozent). ). BA.2 gilt als ansteckender als der zuvor vorherrschende Mikron-Subtyp. Das RKI beobachtet unterschiedliche Entwicklungen in den Altersgruppen: Zwischen jüngeren Menschen zwischen 15 und 34 Jahren nimmt die Inzidenz wöchentlich ab, zwischen älteren Menschen zwischen 60 und 85 Jahren steigt sie jedoch an. Das RKI fordert eine vierte Impfung speziell für Risikogruppen und Menschen über 70, um sich vor einer schweren Covid-Erkrankung zu schützen. (31.03.2022)