2G- und 3G-Zugangsregeln zum Schutz vor Corona gelten nur noch in Ausnahmefällen nach dem 2. April
29.03.2022, 19:44 Uhr 3 Minuten. Lesezeit Wie wird es nach dem 2. April in Bezug auf die Corona-Regeln weitergehen? Erste Bundesländer haben bereits konkrete Pläne. Ein Überblick.

Der Umgang mit dem Coronavirus-Schutz nach dem 2. April wird in immer mehr Bundesländern klarer.

In Hamburg bekräftigte der Senat seine Absicht, die sogenannte Hotspot-Einstellung bis Ende April weiter zu nutzen, zunächst weiter auf umfangreiche Zurückhaltungsmaßnahmen zu setzen, etwa die Maskenpflicht in Innenräumen. Bundesländer wie Baden-Württemberg, Berlin und Sachsen haben dagegen nicht an eine Durchsetzung der Regel gedacht.

Hamburg will zum Hotspot des Coronavirus erklärt werden

In Hamburg wird der Bürger am Mittwoch über den Senatsvorschlag beraten. Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz ist die Aktivierung der Hotspot-Verordnung nur durch Beschlüsse des Landtags möglich. Der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern hat das ganze Bundesland am vergangenen Donnerstag wegen der erheblichen Fallzahlen zum Hotspot erklärt. Hamburg will nun nachziehen. Internationaler Vergleich

Welche Länder haben die höchste Corona-Impfrate – und wo fehlt der Impfstoff?

Vorherige Nächste Gibraltar Mit 118,9 Prozent der gegen das Coronavirus Geimpften liegt Gibraltar weltweit an erster Stelle. Die Zahl von über 100 Prozent ist darauf zurückzuführen, dass auch viele Menschen aus Spanien im Britischen Überseegebiet geimpft wurden. Daher übersteigt die Zahl der Doppelgeimpften hier die Zahl der tatsächlichen Bevölkerung. Mehr Senatssprecher Marcel Schweitzer begründete den Schritt mit der Sorge, dass das Gesundheitssystem ohne umfassende Schutzmaßnahmen überlastet werde. „Die Erfahrungen mit der Pandemie zeigen, dass steigende Infektionszahlen mit zeitlichen Verzögerungen zu einer zunehmenden Belastung des Gesundheitssystems und der Krankenhäuser führen“, sagte er gegenüber Reportern. Die Zahlen seien bereits “deutlich” gestiegen. Die Zeit zum Handeln ist „jetzt“.

Die baden-württembergische Landesregierung wird dagegen auf die Hotspot-Regelung verzichten. „Sie wird nach Ablauf der Übergangsregelung des Infektionsschutzgesetzes die Maßnahmen nutzen, die das Infektionsschutzgesetz den Ländern im Rahmen ihres Grundschutzes noch vorsieht“, sagten die beiden Regierungsparteien Grüne und CDU. . am Donnerstag nach einer Sitzung ihres gemeinsamen Koalitionsausschusses in Stuttgart.

Mögliche periphere Überlastungen im Gesundheitssystem sollten durch Verlagerungen von Patienten und Personal und ähnliche Maßnahmen „unterhalb des regulatorischen Niveaus“ vermieden werden, sagte er. „Wir können nur mit einem sehr begrenzten Instrumentarium arbeiten“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Gleichzeitig forderte er die Menschen auf, „aus Eigenverantwortung“ weiterhin Masken zu tragen, etwa in Innenräumen.

Wirtschaft versus Gesundheit Wie kommen wir aus der Corona-Krise? 27.03.2020 Auch die Regierungen der Länder Sachsen, Berlin und Brandenburg haben am Dienstag beschlossen, sich auf die im Infektionsschutzgesetz geregelten Basisschutzmaßnahmen zu beschränken. Hessen hatte es bereits am Montag getan. Laut den jeweiligen Mitteilungen stand die Aktivierung der Hotspot-Regelung nicht zur Diskussion. Gleichzeitig haben die Regierungen auch die Bürger dazu aufgerufen, in Innenräumen freiwillig Masken zu tragen.

2G- und 3G-Regeln sind nur in Ausnahmefällen möglich

Ansonsten stehen Entscheidungen noch aus. In Thüringen will die rot-rot-grüne Minderheitsregierung die bestehenden Maßnahmen gegen das Coronavirus verlängern. Für Donnerstag ist eine Sondersitzung des Landtags angesetzt. Aber die Mehrheit ist unsicher.

Baden-Württemberg und mehrere andere Bundesländer haben am Montag bei einer Gesundheitsministerkonferenz den Versuch versäumt, den Corona-Schutz um weitere vier Wochen zu verlängern. Nach einer kürzlich in Kraft getretenen Neufassung des Bundesinfektionsschutzgesetzes sollen sie am 2. April endgültig auslaufen. Erlaubt sind dann nur noch Maskenpflichten, etwa in Nahverkehrs- und Pflegeheimen, sowie dort Testpflichten.

Weitergehende Schutzvorkehrungen wie die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen oder 2G- und 3G-Zugangsregelungen sind ausnahmsweise nur in sogenannten Hotspot-Bereichen zulässig. Dazu bedarf es eines entsprechenden Beschlusses des Parlaments.

Auch Niedersachsen hat laut Sozialministerin Daniela Behrens (SPD) keine Pläne, die Hotspot-Regelung durchzusetzen. Ab Samstag gelten nur noch die Grundvoraussetzungen des Infektionsschutzgesetzes, sagte er in Hannover. Für Nordrhein-Westfalen sprach sich der stellvertretende Ministerpräsident Joachim Stamp (FDP) gegen die Anwendung der Hotspot-Regel aus. Dafür bestehe kein Bedarf, sagte die stellvertretende Familienministerin der “Rheinischen Post”.

Neue Coronavirus-Infektionen bleiben hoch

Die Zahl der bestätigten Corona-Fälle in Deutschland ist weiterhin hoch. Gesundheitsämter in Deutschland meldeten dem Robert-Koch-Institut (RKI) an einem Tag 237.352 Neuinfektionen, berichtete das RKI. Vor einer Woche waren es noch 222.080 Infektionen. Der Wert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche – die Auswirkung der sieben Tage – lag am Dienstagmorgen bei 1703,3 (Vortag: 1700,6, Vorwoche: 1733,4). Deutschlandweit wurden Berichten zufolge innerhalb von 24 Stunden 307 Todesfälle registriert. Vor einer Woche waren es 264.

Nach einer Einschätzung der Krankenkasse Barmer wurden während der aktuellen Corona-Welle so viele Menschen arbeitslos gemeldet wie noch nie seit Beginn der Pandemie. Vom 13. bis 19. Februar seien 52.100 bei der Barmer versicherte Mitarbeiter wegen einer Coronavirus-Infektion krankgeschrieben gewesen, teilte die Krankenkasse am Dienstag mit. Auf dem Höhepunkt der ersten Corona-Welle waren bis zu 25.100 Menschen erwerbstätig – etwa die Hälfte. DPA/AFP/wue
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