An der Maskenpflicht ändert sich nichts: Sie sollen im Klassenzimmer keine Maske tragen, sondern außerhalb des Klassenzimmers im Schulgebäude. Darüber hinaus können einzelne Schulleitungen bei Bedarf – etwa nach häufigen Infektionen – über eine zusätzliche Maskenpflicht entscheiden. Dazu wird eine Beispielliste erstellt. Die Osterferien enden am 18. April. Vor den Ferien unterziehen sich die Schüler zwei weiteren Antigentests, damit sie sich in den Ferien oder vor der Rückkehr in die Schule testen können.

Weniger Tests als am Samstag

Bis April – also bis Freitag – soll das Probeangebot deutlich reduziert werden. Nur fünf PCR-Tests und fünf Salon-Antigentests sind pro Person und Monat kostenlos. Viele Fragen bleiben jedoch unbeantwortet. Die genauen Vorgaben zur Durchführung der Fassung und die Begrenzung der PCR-Untersuchungen auf fünf pro Monat und Person regelt ein Erlass von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne). Aber das steht noch aus. Sie wird spätestens am Donnerstag um Mitternacht erwartet und soll am Freitag in Kraft treten. öffentliche Diskussion

CoV-Strategie: Wie sinnvoll sind die neuen Regeln?

Geklärt werden soll unter anderem, wie die vorgesehene Anzahl an Prüfungen ausgestellt wird. Die Bundesregierung sieht die Länder in der Verantwortung für die Beschränkung, die Länder warten noch auf die Verordnung des Ministeriums. In jedem Fall sollen die PCR-Regelungen ab 1. April gelten. Die ebenfalls angekündigten fünf kostenlosen Antigentests sind ab dem 9. April nur noch in Apotheken abzuholen. Grund dafür ist die Frist nach dem Entscheid des Bundesrates für Antigentests – der Bundesrat tagt erst am 7. April. Grafiken: APA / ORF.at; Quelle: ΤΙ Inzwischen ist klar, dass die meisten Bundesländer Online-Plattformen für die PCR-Testung wiederverwenden, teilweise unter Einbindung von Apotheken. Die Ausnahme scheint die Steiermark zu sein, wo nur Apotheken PCR-Tests durchführen sollten. Der Grund dafür ist, dass es keine technologischen Zugangsbarrieren geben sollte.

Die meisten Testsysteme bleiben bestehen

Das in Wien übliche „alles murmelt“-Testsystem soll jedenfalls fortgeführt werden. Das teilte Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) am Dienstag mit. Wie die Einhaltung der Höchstgrenze für kostenlose Testkits ab April greift, ist laut Ludwig noch nicht klar – mehr dazu auf wien.ORF.at. Niederösterreich setzt weiterhin auf das „NÖ gurgelt“-System in Kooperation mit Spar und McDonald’s. Im Burgenland schließen die Impf- und Testzentren (BITZ) Ende März. Ab dem 1. April sind die fünf kostenlosen PCR-Untersuchungen pro Person und Monat über “Gurgeln at Home” und Apotheken zugänglich. In Oberösterreich sind die fünf kostenlosen PCR-Tests künftig entweder über die Aktion „ooe-gurgelt“ (in Kooperation mit Spar) oder direkt in Apotheken erhältlich. Das Bundesland Salzburg wird aller Voraussicht nach das Modell „Salzburger Gurgeln“ fortführen, auch PCR-Tests in Apotheken sollen möglich sein. Die Testkits werden nach elektronischer Anmeldung an Sparkassen verteilt und können dort auch nach dem Test eingeworfen werden.

CoV-Test: Viele offene Fragen

Kostenlose CoV-Tests werden ab Freitag reduziert. Aber wer kontrolliert die Anzahl der Tests und Ausnahmen? In Tirol werden die fünf kostenlosen PCR-Tests über den “Tiroler Gurgelt” erhältlich sein. Alternativ können PCR-Gurgeltests auch in Apotheken durchgeführt werden. Auch in Kärnten wird die Aktion „Alles murmelt“ fortgesetzt. Zudem gibt es seit Kurzem Bestrebungen, ein zweites PCR-Testsystem zu schaffen – zum Beispiel für Menschen ohne Smartphone. Auch Vorarlberg setzt weiterhin auf seine Plattform „Vorarlberg gurgelt“.

Offene Fragen zu Ausnahmen

Die meisten Bundesländer gaben an, die Anzahl der durchgeführten Tests durch eine Form der digitalen Registrierung steuern zu wollen. Das Problem ist hier und da, dass Ausnahmen für Menschen in gefährdeten Umgebungen angekündigt wurden. Sie sollen sich auch häufiger testen lassen. Welche Personengruppen genau darunter fallen, ist noch offen. Laut Gesundheitsministerium werden künftig nur noch die behördlich angeordneten Untersuchungen nicht in die fünf kostenfreien PCR-Tests einbezogen, sowie Untersuchungen für Besuche und für Beschäftigte in „gefährdeten Bereichen“. Deshalb sollte jeder mit Symptomen die Hotline 1450 anrufen, erst dann wird entschieden, ob ein behördlich angeordneter Test (zusätzlich zu den fünf kostenlosen Tests pro Monat) durchgeführt werden kann. Damit verhindern Sie, dass Sie sich als „zufällig“ einstufen und somit zusätzliche kostenlose Prüfungen erhalten. Das Finanzministerium stellt die Finanzierung der Wirtschaftsprüfungen ein. Das Programm läuft laut Finanzministerium Ende März aus. Bislang erhielten die teilnehmenden Unternehmen laut Fachbereich eine Pauschale von zehn Euro pro durchgeführtem Test.