Ab Freitag (1. April) gibt es eine komplette Lockerung. Die meisten Maßnahmen zum Coronavirus in Berlin gelten nicht mehr. Erfahren Sie hier, was sich ändert!
Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) sieht derzeit keinen Weg, Berlin in der anhaltenden Coronavirus-Pandemie zum sogenannten Hotspot zu erklären. Das sagte er am Donnerstag. Berlins Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) äußerte in diesem Zusammenhang ihr Bedauern, dass sie der Stadt das Tragen einer Maske nicht mehr anordnen könne. Denn ab Freitag gelten die meisten Corona-Schutzmaßnahmen nicht mehr – trotz der hohen Inzidenz und der Corona-Warnampel, die keinen grünen Wert hat.
Hier die wichtigsten Änderungen
Maskenpflicht: Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird weitgehend abgeschafft. Maskenpflicht besteht nur in Bussen und Bahnen, Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Auch in Obdachlosen- und Gemeinschaftsunterkünften sollen Masken getragen werden. ► Schulen: Auch hier besteht keine Maskenpflicht, aber die Senatsbildungsverwaltung und viele Schulverwaltungen empfehlen dringend, weiterhin freiwillig Masken zu tragen. Die Tests werden dreimal wöchentlich in Schulen und Kindergärten durchgeführt – auch bei geimpften Schülern. Pflichtuntersuchungen: Untersuchungen werden weiterhin in Schulen und Kindergärten durchgeführt, Untersuchungen in Krankenhäusern, Justizvollzugsanstalten, Jugendpflegeheimen und Asylbewerberheimen sind ebenfalls obligatorisch. Auch in Pflegeeinrichtungen laufen Tests. Prüfstellen: Die Prüfstellen im Land Berlin werden ab Freitag geschlossen – die Bundesprüfordnung läuft Ende März aus. Es gibt auch private Testzentren oder Testmöglichkeiten bei Apotheken und Ärzten. „Das Recht auf einen kostenlosen PCR-Test für Personen, die positiv auf einen Antigen-Schnelltest oder Selbsttest getestet wurden oder die Symptome haben, die für Covid-19 spezifisch sind, bleibt bestehen“, sagte er. Kostenlose PCR-Tests können in vielen Apotheken oder bei Ihrem Hausarzt durchgeführt werden. „Menschen mit COVID-19-spezifischen Symptomen können nach wie vor einen kostenlosen PCR-Test bei Hausärzten bekommen, auch wenn sie keinen positiven Antigen-Schnelltest haben. „Wenn eine Person in einem kommerziellen Testzentrum positiv auf einen Schnelltest getestet wurde, kann sie direkt vor Ort einen kostenlosen PCR-Test machen“, teilte das Senatsgesundheitsamt mit. ► Quarantäne: Wenn Sie mit dem Coronavirus infiziert sind, gelten die Quarantänemaßnahmen des Bundes. Auch Maßnahmen für Kontaktpersonen bleiben in Kraft. ► 2G oder 3G: nicht mehr benötigt. „Wir haben nur einen rechtlichen Rahmen, der es uns nicht erlaubt, über das hinauszugehen, was wir jetzt haben“, sagte Giffey am Donnerstag. „Hätte sich das Parlament für einen Hotspot entschieden, ist es sehr zweifelhaft, inwieweit eine solche Entscheidung auf Kritik gestoßen wäre“, sagte der Gouverneur-Bürgermeister. „Die Hamburger sind auf diesem Weg. “Jetzt musst du sehen, ob das funktioniert.” Der Berliner Senat wird sich damit intensiv befassen.