21.01, 29. März 2022
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Brücke über die Salzach zwischen Hochburg-Ach in Oberösterreich und Burghausen in Bayern © APA / dpa
Ein österreichischer Reisender hatte geklagt, weil er aufgrund des Verkehrs auf deutscher Seite umfahren musste. Der Stadtrat hatte wegen der Häufung von Unfällen im Bereich der Altstadt versuchsweise die Einbahnregelung beschlossen, sodass die Salzachquerung nur noch mit Fahrzeugen aus Österreich befahren werden darf. Dagegen hatte sich der Pendler beschwert. Er fährt jeden Tag zur Arbeit über die Brücke nach Deutschland, hat jetzt aber einen weiten Weg zurück. Das deutsche Sicherheitsargument wollte er nicht akzeptieren, da die Einbahnregelung den Autoverkehr auf Ausweichstraßen erhöhen und dort das Unfallrisiko erhöhen würde.
Spezifikationen werden möglicherweise nicht erfüllt
Das Verwaltungsgericht München habe in der mündlichen Verhandlung am Dienstag entschieden, „das Gesetz zur vorläufigen Einbahnregelung an der Alten Salzachbrücke in Burghausen aufzuheben“, teilte das Gericht mit. Die Stadt Burghausen muss die entsprechenden Verkehrszeichen „sofort“ entfernen. Das Gericht hatte „Zweifel an der Einhaltung der Normvorgaben für Verkehrsprüfungen“. Die schriftliche Begründung der Entscheidung folgt in wenigen Wochen. Burghausens Bürgermeister Florian Schneider (SPD) sagte der APA, der Pilotbetrieb sei aufgrund des Urteils erst zwei Tage früher beendet worden. Die Einbahnregelung wurde zunächst versuchsweise von Januar 2021 bis 31. März 2022 eingeführt. Wie Schneider betonte, hob das Verwaltungsgericht das Verfahren nur aus formalen Gründen, auch wegen seiner langen Dauer, auf, es kam zu keiner Entscheidung das Angemessene der Verkehrsregeln. Der Stadtrat tagt jedenfalls am 6. April und dann wird man sehen, wie Burghausen das Ziel der Verkehrsberuhigung in der Altstadt weiter verfolgt.