Das Kabinett hat den Weg für einen umfassenden Energiesparbeschluss frei gemacht. Ab September sollen öffentliche Gebäude generell nur noch auf 19 Grad geheizt werden. Einschränkungen gelten auch für Einzelpersonen.
Ab September sollen in Deutschland verschiedene Energiesparmaßnahmen zum Einsatz kommen. Das Bundeskabinett von Berlin hat dazu einen entsprechenden Erlass erlassen. Die Maßnahmen sollen für sechs Monate gelten.
„Der Erlass hat Vorbildcharakter“, Daniel Pokraka, ARD Berlin, zu Energiesparmaßnahmen
Tagesschau 14:00 Uhr, 24.8.2022
Öffentliche Gebäude dürfen ab Ende nächster Woche generell nur noch auf 19 Grad beheizt werden. Bisher lag die empfohlene Mindesttemperatur für Büros bei 20 Grad. Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikbereiche sollten möglichst nicht beheizt werden.
Es ist auch vorgesehen, die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen abzuschalten. Auch beleuchtete Werbeanlagen sollten nachts ausgeschaltet werden.
Einschränkungen gelten auch für Einzelpersonen
Auch für Privatpersonen gibt es Einschränkungen: Sie dürfen ihre Schwimmbäder nicht mehr mit Erdgas und Strom beheizen. Regelungen in Mietverträgen für eine bestimmte Mindesttemperatur werden vorübergehend ausgesetzt.
Spätestens zu Beginn der Heizsaison müssen Erdgasversorger und Eigentümer größerer Wohngebäude Kunden oder Mieter über den voraussichtlichen Energieverbrauch, die damit verbundenen Kosten und Einsparpotenziale informieren.
„Unabhängig von russischer Energieversorgung“
„Die Bundesregierung verfolgt konsequent ihre Politik der Unabhängigkeit von russischen Energielieferungen“, sagte Finanzminister Robert Hambeck. Es ist sehr wichtig, viel mehr Erdgas einzusparen – in der öffentlichen Verwaltung, in Unternehmen und in möglichst vielen Privathaushalten.
„Wir stehen vor einer nationalen Anstrengung und es muss ein starkes Zusammenspiel zwischen Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, Bund, Ländern, Kommunen, Sozialpartnern, Gewerkschaften, Verbänden und Verbänden sowie der Zivilgesellschaft stattfinden. “, betonte er.
Ein weiterer ebenfalls vom Kabinett verabschiedeter Erlass bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates und soll ab Oktober für zwei Jahre in Kraft treten. Sie sieht unter anderem verpflichtende jährliche Heizungskontrollen für Gebäude mit Gasheizung vor.
Eine Einsparung von etwa 20 Prozent ist erforderlich
Insgesamt werden Einsparungen von rund 20 Prozent gegenüber der Vorkrisenzeit beim Verbrauch als Voraussetzung dafür angesehen, dass Deutschland ohne Gasrationierung durch den Winter kommt. Industrie und Wohnungs- und Bauwirtschaft sollen weitere fünf bis zehn Prozent beisteuern – zum Beispiel durch eine freiwillige Absenkung der privaten Raumtemperaturen um zwei Grad.
Durch den Ersatz von Gaskraftwerken durch Kohle oder Öl sind Einsparungen von drei bis fünf Prozent geplant. Durch die hohen Preise wurden bereits bis zu acht Prozent eingespart.
Niedrigere Mindesttemperaturen lehnt die Union ab
Die IG Metall sprach sich erneut gegen die beschlossenen niedrigeren Mindesttemperaturen an Arbeitsplätzen aus. Vorstandsmitglied Hans-Jürgen Urban warnte davor, dass eine Absenkung der Raumtemperatur unter das gesunde Maß im Herbst nicht nur Arbeitnehmer gefährden könne.
„Ein hoher Krankenstand könnte auch ein Boomerang für die Wirtschaft sein. Und es braucht nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, welche produktivitätsmindernde Wirkung Schals und Handschuhe im Büroalltag haben“, fügte er hinzu.