Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt setzt nun ihre Ermittlungen wegen des Verdachts der Veruntreuung von Parteigeldern gegen ehemalige FPÖ-Funktionäre Graz fort.  Grund ist die Befangenheit zweier Grazer Staatsanwälte.          
     05.04.2022 11.00       
     Elektronisch ab heute, 11.00 Uhr

Die Generalstaatsanwaltschaft Graz teilte am Dienstag mit, sie habe das laufende Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft Graz an die Staatsanwaltschaft Klagenfurt übergeben.

Persönliche „Bekanntschaft mit dem Verdächtigen“

Als Begründung wurde angegeben, man wolle „jede Zurschaustellung von Befangenheit“ vermeiden. Denn zwei Grazer Staatsanwälte hatten „persönliche Bekanntschaften mit einem der Angeklagten“. Dadurch könne der „Anschein mangelnder Objektivität der gesamten Staatsanwaltschaft“ entstehen, heißt es in der Mitteilung der Obersten Staatsanwaltschaft. Gleichzeitig wird jedoch betont, dass keiner der beteiligten Staatsanwälte an der Bearbeitung des Falls beteiligt war. Ende vergangenen Jahres wurde bekannt, dass Matthias Eder, der langjährige Vereinsvorstand und Finanzvorstand der Grazer FPÖ, jahrelang große Geldsummen unterschlagen haben soll – mehr noch, ein Grazer FPÖ-Finanzvorstand hat 500.000 Euro unterschlagen (8. 2021). Die Staatsanwaltschaft Graz weitete die Ermittlungen schließlich auf den ehemaligen Grazer Vizebürgermeister Mario Eustacchio und den ehemaligen Verbandspräsidenten Armin Sippel aus – mehr zu FPÖ Graz: Ermittlungen gegen Eustacchio und Sippel (1. Dezember 2021). Anfang des Jahres wurde schließlich bekannt, dass der Schaden im Finanzfall um die Grazer FPÖ wohl viel größer sein dürfte als ursprünglich angenommen – mehr dazu in der FPÖ: Höherer Finanzschaden erwartet (26.02.2022).