Erst ein monatelanger Lockdown wegen der Coronavirus-Pandemie, dann Überschwemmungen in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bayern – das vergangene Jahr brachte viele Menschen in existenzielle Not. Wenn sie dadurch ihre Miete nicht mehr bezahlen können, erleiden Vermieter auch finanzielle Einbußen. Für sie gibt es allerdings Steuererleichterungen: Vermieter haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen teilweisen Erlass der Grundsteuer. Das ist möglich, wenn Sie im vergangenen Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten, erklärt der Deutsche Haus und Grund Vermieterverband. Sie sollten sich jedoch beeilen.
Grundsteuererlass: Die Frist läuft bald ab
Anträge für 2021 können nur noch bis zum 31. März 2022 gestellt werden. Hierfür reicht ein formloser Antrag, den Sie an die Finanzämter der Städte und Gemeinden richten. In den Städten Berlin, Bremen und Hamburg sind die Finanzämter zuständig. Die Frist kann nicht verlängert werden. Versäumen Sie den Termin, liegt es im Ermessen des Finanzamtes, ob Sie erneut eine Erstattung erhalten. Grundsteuer: Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und Gebäuden. Anders als die Grunderwerbsteuer wird sie jedes Jahr fällig. Die zu zahlende Höhe hängt vom Wohnort, dem Grundstück und dem Gebäude ab. Die meisten Wohnungseigentümer geben einige hundert Euro im Jahr aus, während Wohnungseigentümer oft vierstellige Summen zahlen müssen. Sie können es an die Mieter weitergeben.
Diese Anforderungen müssen Sie erfüllen
Die Vermietungssteuer entfällt, wenn die Mieteinnahmen entweder mehr als 50 Prozent unter dem normalen Rohertrag einer Immobilie lagen oder wenn eine Immobilie völlig unrentabel war. Im ersten Fall sind 25 % der Grundsteuer befreit, im zweiten Fall 50 %. Überschwemmte Straßen in der Eiffel (Archivbild): Auch die Flutkatastrophe im Sommer 2021 könnte ein Grund für nachträgliche Entschädigungen sein. (Quelle: Markus Volk / Thinkstock von Getty-Images) Gültige Ursachen für Mietausfälle: Leerstand, allgemeiner Mietpreisverfall oder strukturelle Mietunfähigkeit. Auch Notfälle wie Wohnungsbrände oder Wasserschäden, beispielsweise durch Unwetter oder Hochwasserkatastrophen, sind legitime Gründe. Wichtig: Der Vermieter darf den Mietausfall nicht selbst verursacht haben. Dies bedeutet, dass er sich ernsthaft und kontinuierlich um die Vermietung der Wohnung bemüht haben muss. Er sollte dies dokumentieren können. Auch eine geplante Renovierung oder Umbau ist kein Grund für eine Grundsteuerrückerstattung.