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Wien heute, 19 Uhr, ORF2

Apotheken als Subunternehmer von Lifebrain

Sie mussten zunächst Verträge mit dem Auftragnehmer „Alles gurgelt“ in Wien – der Firma Lifebrain – unterzeichnen. Eine Einigung wurde am Samstagabend erzielt. Die Stadt Wien sagte, es müsse EU-weit ein neuer Wettbewerb durchgeführt werden, was Monate dauern würde. Daher war die Anforderung an die Apotheken, mit dem bestehenden Lifebrain-Anbieter zu verhandeln. „Ich kann heute sagen, dass wir nach sehr intensiven, aber schnellen Verhandlungen Gott sei Dank zu einem positiven Abschluss gekommen sind. „Das bedeutet, dass die Wiener Apotheken als eine Art Subunternehmer für Lifebrain fungieren“, sagte Philipp Saiko, Präsident der Wiener Apothekerkammer, am Samstag gegenüber Vienna Today.

Ein paar Tage vor der Veröffentlichung

Die neuen Testkits werden innerhalb der nächsten Woche an die Apotheken geliefert. Der Start ist noch im Gange: „Ich denke, dass wir diesen Service bis Ende nächster Woche oder spätestens am Montag, den 11. April, vollständig anbieten können, und dann haben wir nur ein paar Tage verloren“, sagt Saiko. Die fünf kostenlosen PCR-Untersuchungen und Notfälle werden bereits registriert, jedoch noch nicht über die Plattform Everything gurgle. “Wir haben keine Zeit, das hätte nicht das Kampffieber ausgelöst”, sagte Saiko. mehr zum Thema

So funktioniert der PCR-Test jetzt in Wien

Lifebrain ist dafür verantwortlich, dass „im Hintergrund ordentliche Planungsarbeit geleistet wird“. Mindestens bis Ende April soll nach Angaben des Apothekerkammer-Chefs die vielfach erprobte Plattform „Österreich-Tests“ weiter genutzt werden. Die fünf kostenlosen Antigentests in Apotheken gibt es erst ab dem 9. April, weil die Bundesregierung noch die gesetzliche Grundlage hat, sie zu etablieren.

Grundsätzlich fünf kostenlose PCR- und fünf Antigentests

Bis auf wenige Ausnahmen sind nur fünf PCR-Tests und fünf Antigen-Tests pro Monat kostenlos. Grundsätzlich können alle Wienerinnen und Wiener bis zu fünf mögliche PCR-Tests pro Monat durchführen lassen. Eine Ausnahme gibt es für diejenigen, die noch Gurgeltest-Kits vom März zu Hause haben. Ausnahmsweise dürfen Sie im April zehn kostenlose PCR-Tests durchführen lassen. Ab Mai sind ohnehin nur noch fünf PCR-Tests pro Person möglich. Die Bundesverordnung sieht bestimmte Ausnahmen von der Regel der fünf Prüfungen vor. Dazu gehören Menschen in Pflege- oder Pflegeheimen, Personal in Behinderteneinrichtungen, Menschen im Rettungsdienst, Personal und Kinder in der Grundschule oder 24-Stunden-Pflegepersonal. Die genaue Liste steht in der noch nicht veröffentlichten Verordnung (Stand Donnerstag, 16 Uhr).

Eine PCR ist nicht mehr erforderlich

Tests werden normalerweise nur verwendet, um Ihre Gesundheit zu überprüfen. Tests als Zugangsberechtigung sind in der Regel nicht mehr erforderlich. Ein PCR-Test ist erforderlich, um alle Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäuser oder Pflegeheime zu besuchen, mit Ausnahme von Impfungen oder Genesungen. In Ausnahmefällen kommt auch ein Antigen-Schnelltest zum Einsatz. Die Untersuchungspflicht gilt auch für Patienten, es sei denn, es handelt sich um einen Notfall. In allen anderen Bereichen ist eine Prüfung als Zugangsberechtigung nicht erforderlich, weder im Theater noch im Kino. Dies gilt auch für den Arbeitsplatz, es sei denn, Unternehmen haben strengere Anforderungen. Auch an den Wiener Universitäten sind CoV-Tests nicht mehr gültig. An der Universität Wien und der TU ist kein Nachweis mehr erforderlich. Die WU will Ende nächster Woche nachziehen. Konstant bleibt bei all dem und in den bereits bekannten Bereichen die FFP2-Maskenpflicht und 2-G-Kontrollen in Gastronomie und Sport.