Holocaustleugner Haverbeck zu einem Jahr Haft verurteilt

Ab: 00:40 Uhr |  Lesezeit: 2 Minuten 
Haverbecker Holocaustleugner 2020 vor Gericht 

Quelle: dpa-infocom GmbH Hier können Sie sich unsere WELT-Podcasts anhören Die Anzeige von eingebetteten Inhalten erfordert Ihre widerrufliche Zustimmung zur Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten, da Anbieter von eingebetteten Inhalten als Drittanbieter diese Zustimmung benötigen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem Sie den Schalter auf „on“ stellen, erklären Sie sich damit einverstanden (jederzeit widerrufbar). Dies umfasst auch Ihre Zustimmung zur Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten an Drittländer, einschließlich der Vereinigten Staaten, gemäß Artikel 49 (1) (a) der DSGVO. Hier finden Sie weitere Informationen dazu. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über den Schalter und Datenschutz unten auf der Seite widerrufen.
Die berüchtigte Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck wurde zu einem Jahr Haft verurteilt. Mit ihren Aussagen beschädigt Hoverbeck das Andenken an Millionen Ermordeter. Der Nationalsozialist saß bereits von 2018 bis 2020 in Bielefeld in Haft. Der 93-Jährige wurde am Freitag vor dem Berliner Landgericht in der berüchtigten Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck zu einem Jahr Haft verurteilt. Der Angeklagte leugnete und leugnete den Holocaust, das Gericht begründete sein Urteil. Der Prozess beinhaltete Hoverbecks Berufungen gegen zwei frühere Haftstrafen wegen Hassreden aus den Jahren 2017 und 2020. Beide Verfahren wurden zu einer Beschwerde beim Landgericht zusammengeführt. „Sie sind keine Holocaust-Forscherin, Sie sind eine Holocaust-Leugnerin“, sagte die Vorsitzende Richterin am Freitag in ihrem Urteil. Haverbeck sei “meilenweit von der historischen Wahrheit entfernt” und habe “das Andenken von Millionen Getöteten beschädigt”. Haverbeck war 2017 vom Landgericht Tiergarten zu sechs Monaten Haft verurteilt worden, weil er im vergangenen Jahr bei einer öffentlichen Veranstaltung in einem Berliner Restaurant wiederholt den Holocaust geleugnet haben soll. Im Jahr 2020 verurteilte ein Gericht Hoverbeck in einem 2018 online gestellten Interview wegen angeblicher Leugnung des Holocaust zu einem Jahr Gefängnis. Juden aus der Ukraine fliehen nach Berlin Holocaust-Überlebende fliehen
Die 93-Jährige sprach in beiden Akten “in ihrem Namen”. “Das war ihre Überzeugung”, sagte der Richter am Freitag. Die Abteilung fragte sich, ob es wirklich notwendig sei, einen 93-Jährigen zu einer Gefängnisstrafe zu verurteilen. Doch die Entscheidung sei “alternativlos”. Auch von einer Bewährungsstrafe war keine Rede. “Sie sind nicht aufzuhalten”, sagte der Vorsitzende Richter. “Wir werden dir mit Worten nichts tun.” Während des Berufungsverfahrens, das Mitte März begann, wurden mehrere Zeugen vernommen und Videos gezeigt, die die beiden Vorfälle zeigten, für die Haverbeck verurteilt wurde. Er war auch in anderen Bundesländern verurteilt und zwischen 2018 und 2020 für zweieinhalb Jahre in Bielefeld inhaftiert worden. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen. Im Berliner Berufungsverfahren hat die Staatsanwaltschaft am Freitag eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten beantragt, wobei vier Monate der Gesamtstrafe aus rechtlichen Gründen bereits als festgesetzt gelten. Die Verteidigung forderte Freispruch oder im Falle einer Verurteilung eine Geld- oder Bewährungsstrafe. Hier finden Sie Inhalte Dritter Die Anzeige von eingebetteten Inhalten erfordert Ihre widerrufliche Zustimmung zur Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten, da Anbieter von eingebetteten Inhalten als Drittanbieter diese Zustimmung benötigen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem Sie den Schalter auf „on“ stellen, erklären Sie sich damit einverstanden (jederzeit widerrufbar). Dies umfasst auch Ihre Zustimmung zur Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten an Drittländer, einschließlich der Vereinigten Staaten, gemäß Artikel 49 (1) (a) der DSGVO. Hier finden Sie weitere Informationen dazu. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über den Schalter und Datenschutz unten auf der Seite widerrufen.