FFP2-Maskenpflicht in Fernverkehrszügen – Kabinett beschließt verschärfte Corona-Regeln
Stand: 13:25 Uhr| Lesezeit: 4 Minuten
Lauterbach und Buschmann verteidigen die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) haben die für den Herbst geplanten strengeren Corona-Regeln verteidigt. „Wir müssen uns auf eine Situation einstellen, die möglicherweise im Herbst/Winter eintreten könnte“, sagte Buschmann.
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Das Bundeskabinett hat die neuen Corona-Schutzregeln für Herbst und Winter beschlossen. Für Langstreckenzüge und Flugzeuge soll eine nationale FFP2-Maskenpflicht gelten. Die stark kritisierte Ausnahme von der Indoor-Maskenpflicht für frisch Geimpfte und Genesis wurde geändert.
Die Bundesregierung hat noch einmal verschärfte staatliche Eingriffsmöglichkeiten für eine zu erwartende Corona-Welle im Herbst und Winter auf den Weg gebracht. „Ich rechne im Herbst mit einer deutlichen Corona-Welle“, sagte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Mittwoch bei der Vorstellung der Pläne.
Lauterbach betonte: „Mit diesem Instrumentarium können wir die absehbare Corona-Welle im Herbst bewältigen.“ Die Länder werden alle Möglichkeiten haben, angemessen zu reagieren. Ziel der Corona-Politik bleibt es, hohe Sterberaten, viele Ausfalltage und gravierende Spätfolgen zu vermeiden.
Zu den am Mittwoch vom Kabinett gebilligten Plänen gehört eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen. Auch Kinder zwischen 6 und 14 Jahren sowie Personal sollen medizinische Masken tragen können. In Kliniken und Pflegeheimen soll es eine bundesweite Maskenpflicht geben, bei der vor dem Betreten auch ein negativer Corona-Test nachgewiesen werden muss.
Die umstrittene Regel hat sich geändert
Den Ländern sollte die Möglichkeit gegeben werden, je nach Stand der Coronavirus-Infektion in zwei Stufen auf die Entwicklung der Pandemie zu reagieren. Vom 1. Oktober bis 7. April können weitere Schutzauflagen erlassen werden. Die erste Stufe umfasst die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs und in anderen öffentlich zugänglichen Innenräumen sowie in Restaurants und Cafés.
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Kritik an den ersten Plänen des Ampelbündnisses entzündete sich vor allem an der geplanten Aufhebung der Maskenpflicht in geschlossenen Räumen für Personen, die vollständig geimpft sind und deren letzte Impfung weniger als drei Monate zurückliegt. Kritiker bemängelten, dass dies als Einladung an die Menschen interpretiert werden könnte, sich alle drei Monate impfen zu lassen.
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Die Koalition hat daraus nun eine „Konserven“-Regelung gemacht: Staaten müssen sie nicht unbedingt umsetzen. Die „Darf“-Ausnahme soll daher auch für Genesene gelten. Lauterbach sagte, er gehe davon aus, dass die Länder die Regel anwenden würden.
Baut sich eine starke Coronavirus-Welle auf, gilt ausnahmslos die Maskenpflicht. In dieser zweiten Stufe können die Bundesländer auch Mindestabstandsregeln, eine Maskenpflicht für Outdoor-Veranstaltungen und eine maximale Teilnehmerzahl für Indoor-Veranstaltungen festlegen.
Es soll keine Lockdowns und Schulschließungen geben. Länder sollten jedoch Tests anordnen können. In den Schulen soll eine Maskenpflicht für Kinder ab der fünften Klasse eingeführt werden, wenn der Präsenzunterricht anders nicht aufrechterhalten werden kann. Von Studierenden werde in der Pandemie viel erwartet, sagte Justizminister Marco Buschmann (FDP).
Neuer Beitrag zum Thema Pflegeheime
Die geplanten Regeln gehen auf eine Idee von Gesundheitsminister Lauterbach und Justizminister Buschmann von Anfang August zurück. Der vom Kabinett gebilligte Entwurf geht nun an den Bundestag und kann dort am 8. September beschlossen werden. Der Bundesrat muss dann zustimmen. Geplant sind nun Sonderzahlungen von monatlich 1.000 Euro, damit Pflegeheime Personal einstellen müssen, das sich um Impfungen, Hygiene und medikamentöse Behandlung der Infizierten kümmert, zum Beispiel mit dem Medikament Paxlovid. Für den Aufwand sollen die Einrichtungen 250 Euro pro Monat erhalten – für Beschäftigte, die alleine oder in Gruppen die Aufgaben übernehmen, insgesamt 750 Euro. Lesen Sie auch Die Corona-Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz wurden im Frühjahr deutlich verwässert. Allgemeine Maskenpflicht beim Einkaufen oder bei Veranstaltungen und Zugangsregeln wie 2G und 3G wurden gestrichen.
Debatte über Maskenpflicht in Flugzeugen
In der Koalition gibt es bereits Diskussionen über die Maskenpflicht in Flugzeugen. Hintergrund ist die Kanadareise von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Vizekanzler Robert Habeck (Grüne). Bilder aus der Regierungsmaschine auf dem Hinflug hatten für Aufsehen gesorgt. Es zeigte Habeck und Reporter, die ohne Masken in der Nähe saßen. Auf Flügen der Luftwaffe besteht laut einem Regierungssprecher keine Maskenpflicht. Alle Reiseteilnehmer müssen vor Reiseantritt einen aktuellen negativen PCR-Test vorlegen. Generell gilt nach geltendem Infektionsschutzgesetz eine Maskenpflicht in Flugzeugen. Die FDP will nun über Lockerungen der Schutzregeln für Flugzeuge verhandeln. Das machte Fraktionschef Christian Dürr gegenüber “Spiegel” und “Augsburger Allgemeine” deutlich. Mit dem Flug der Air Force im Hintergrund fragte er: „Sollte es nicht zum Beispiel auch Testbefreiungen auf kommerziellen Flügen geben? Und was ist mit der europäischen Einheitlichkeit?’ Lesen Sie auch Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft hat eine geplante Verschärfung der Maskenpflicht kritisiert – demnach sollen künftig FFP2-Masken verpflichtend sein, bisher waren FFP2-Masken oder andere medizinische OP-Masken vorgeschrieben. Vorstandsvorsitzender Matthias von Randow sagte der Bild-Zeitung (Mittwoch): „Wir sehen eine Verschärfung der Maskenpflicht nicht als verhältnismäßig und nicht nachvollziehbar an.“ Da es das in keinem anderen europäischen Land gibt, sei es „schon schwierig. heute überweisen“. Die Branche fordert seit langem ein Ende der Maskenpflicht an Bord. Lesen Sie auch Angesichts der Kritik am Regierungsflug ohne Masken im ZDF-Morgenmagazin sagte Bussmann: „Ich kann die Empörung verstehen.“ “Deshalb wäre es sicherlich politisch klüger, von solchen Ausnahmen, falls vorhanden, keinen Gebrauch zu machen.”