Ein Bauer in Biel wurde vor Gericht gestellt, weil er auf vereisten Böden Gülle ausgebracht haben soll. Der Polizist, der ihn anzeigte, kam nicht gut weg.

1/3 Dünger kann nur hergestellt werden, wenn der Boden aufnahmefähig ist. Pixabay Ein Bauer im Seeland hielt sich an diese Regel. Pixabay Das entschied das Bezirksgericht Biel. Pixabay

Ein Polizist zeigte einen Landwirt an – der Mann entnahm illegal Gülle. Doch das Gericht sprach den Bauern nun frei. Richtig gehandelt. Nicht der Polizist. Sein Schraubendreher wurde falsch getestet.

Es geschah am 12. Februar 2021. Ein Polizist beobachtet einen Bauern beim Ausbringen von Mist auf einer Kuhweide. Es ist verboten, glaubt er, weil es auf eisigem Untergrund nicht erlaubt ist. Also nimmt der Polizist einen Schraubenzieher und drückt ihn auf einem etwa 20 Meter von dem des Bauern entfernten Feld zu Boden. Dazu muss er etwas Kraft aufwenden. Dem Polizisten reicht’s: Der Mann hat offensichtlich keine Kontrolle über das Management der Nassmist und will nur noch seine Grube voll ausleeren. Obwohl er es nicht darf. Denn der Dünger kann nur ausgebracht werden, wenn der Boden aufnahmefähig ist.

Schläfrige Nächte

Das Ergebnis: eine Anzeige. Laut “Ajour” wird der Fall nun am Freitag vor dem Bezirksgericht Biel verhandelt. Der Bauer erklärte, dass er, soweit er wisse, alles richtig gemacht habe. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn denunziert und schwer bestraft und ihm Wachnächte auferlegt. Jetzt kann der Bauer aufatmen, denn das Gericht hat ihn freigesprochen. Kurz nach der Anzeige nahm er ein Video auf, das einen sogenannten Schaufeltest zeigt. Dass der Boden nicht eisig war, beweist das Video, wie „Ajour“ weiter schreibt. Anhand von Daten von Meteo Schweiz konnte sein Verteidiger zudem nachweisen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Temperatur eine Woche lang über 5 Grad Celsius lag. Auch die Anklage der Staatsanwaltschaft verärgerte sie: Der Bericht sei nicht professionell erstellt worden.

Der Polizei geht es nicht gut

Es folgte eine Auseinandersetzung des Gerichtspräsidenten. Der Bauer hat zum richtigen Zeitpunkt auf die Gülle zugeschlagen und umsichtig gehandelt. Laut “Ajour” kam der Polizist weniger gut weg. Es ist gut, dass die Polizei Gülen im Winter genau überwacht. Doch der Schraubertest war ungeeignet: Erstens stach der Polizist nur einmal in den Boden und zweitens nicht einmal im richtigen Feld. Das Argument, dies sei nicht möglich, weil die heiße Gülle den Boden aufgetaut habe, ließ er nicht gelten. Dies zeigte, dass der Boden aufnahmefähig war. Irgendwann wurde der Bauer jedoch verurteilt. Er hatte Späne mit Kies und Teerstücken im Wald gelagert. Dafür muss er eine Busse von 500 Franken sowie die Hälfte der Verfahrenskosten bezahlen. Nur mit dem 20-minütigen Bern-Push bekommen Sie die neusten News aus der Region Bern, Freiburg, Solothurn und Wallis blitzschnell auf Ihr Handy geliefert. Und hier funktioniert es: Klicken Sie in der 20-Minuten-Anwendung unten rechts auf „Cockpit“. Dort in “Benachrichtigungen” und dann in “Weiter”. Markieren Sie dann “Bern” für die Bereiche, tippen Sie erneut “Weiter” und dann “Bestätigen”. Voila! Wir sind auch auf Instagram. Folgen Sie uns für Posts, Geschichten und Gewinnspiele aus der Region – und senden Sie uns Ihre Fotos und Infos: 20 Minuten Region Bern. Benötigen Sie oder jemand, den Sie kennen, Rechtsberatung?