Wo besteht noch Maskenpflicht?
Ab Freitag nur noch in Bussen und Bahnen, Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Viele Einzelhändler und Restaurants sowie kulturelle Einrichtungen in Berlin wollen aber weiterhin die Maskenpflicht erfüllen.
Gibt es eine Maskenpflicht in Schulen?
Jawohl. Die Senatsbildungsverwaltung empfiehlt jedoch dringend, freiwillig eine medizinische Maske zu tragen. [Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]
Wo ist der Test noch erforderlich?
In Krankenhäusern, Justizvollzugsanstalten oder Asylbewerberheimen ebenso wie in Pflegeheimen. In Schulen und Kindergärten werden weiterhin Tests durchgeführt – dreimal pro Woche. Für Schulunterricht, Schulveranstaltungen oder Elternabende bestehen keine weiteren Voraussetzungen.
Gibt es noch kostenlose PCR-Tests?
Jawohl. Personen, die positiv auf Antigen-Schnelltests oder Selbstüberwachung getestet wurden oder die Symptome haben, die für Covid-19 spezifisch sind, sind ebenfalls teilnahmeberechtigt. Ein Warnhinweis in der Corona-Warn-App reicht nicht aus, um einen PCR-Test zu rechtfertigen.
Gibt es noch Prüfungszentren im Land?
Für Prüfungen können Sie nicht mehr zu einem der elf Landesprüfungszentren gehen. Diese schlossen am Donnerstag, weil die Vertragsgrundlage – die Bundesprüfverordnung – Ende März auslief. Viele Apotheken bieten jedoch weiterhin kostenlose PCR-Tests an. Wer noch keinen positiven Schnelltest oder Selbsttest hat, aber Symptome hat, kann einen Hausarzt aufsuchen.
Müssen Sie trotzdem in Quarantäne, wenn Sie infiziert sind?
Jawohl. Im Infektionsfall oder als Kontaktperson einer infizierten Person gelten weiterhin bundesweite Quarantänemaßnahmen. [Behalten Sie den Überblick: Corona in Ihrem Kiez. In unseren Tagesspiegel-Bezirksnewslettern berichten wir über die Krise und die Auswirkungen auf Ihren Bezirk. Kostenlos und kompakt: leute.tagesspiegel.de] Jetzt kostenlos bestellen
Gibt es noch Zugangsbeschränkungen wie 3G, 2G oder 2G-Plus?
Nein.
Gibt es im Herbst und Winter wieder strengere Corona-Regeln?
Möglich. Das geltende Infektionsschutzgesetz ist bis zum 23. September befristet. Die Bundesregierung schreibt: „Der Gesetzgeber wird dann im Herbst und Winter neu bewerten, welche Maßnahmen angesichts der aktuellen Lage notwendig sind.“