Die neuen Corona-Rechtsgrundlagen im Überblick: Die Maske fällt – was heute noch gilt Auf dem Boden liegt eine Maske (Symbolfoto). Foto: dpa / Sebastian Willnow

Berlin Die meisten Corona-Regeln gelten für weite Teile Deutschlands. Vielerorts ist beispielsweise maskenloses Einkaufen möglich. Laut einer Umfrage wollen viele Bürgerinnen und Bürger aber weiterhin freiwillig Schutz tragen. Mehr als zwei Jahre nach Ausbruch der Coronavirus-Pandemie sind in weiten Teilen Deutschlands die meisten staatlichen Beschränkungen des Alltags beendet. Trotz anhaltend hoher Fallzahlen sieht der neue bundesweite Rechtsrahmen ab Sonntag nur wenige allgemeine Schutzmaßnahmen vor. In fast allen Bundesländern ist die Verwendung einer Maske weiterhin möglich, beispielsweise in Praxen, Pflegeheimen, Kliniken, Bussen und Bahnen sowie beispielsweise bei Schulprüfungen. In Fernzügen und Flugzeugen gilt weiterhin landesweit eine Maskenpflicht. Unabhängig von staatlichen Vorschriften können Unternehmen, Geschäfte und andere Einrichtungen weiterhin Vorgaben wie Maskenpflichten einhalten. Die Ampelkoalition hatte unter anderem in Bundesländern ein Ende der Maßnahmen zur Eindämmung von Corona-Protesten gefordert. Die Bundesregierung begründet dies damit, dass es auf nationaler Ebene keine Überlastung des Gesundheitssystems gebe und im Ernstfall regional strengere Regeln erlassen werden könnten. Im Rahmen des Infektionskrankheiten-Änderungsgesetzes endeten in der Nacht zum Sonntag zahlreiche Krankheiten, an die sich Millionen von Menschen seit Monaten gewöhnt haben – einschließlich des Zugangs nur zu geimpften, genesenen (3G) oder geimpften und genesenen (2G). Die allgemeine Maskenpflicht beim Einkaufen oder in der Schule ist nun fast vorbei. Weitere Auflagen gelten zunächst nur für Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die beiden Länder sind derzeit die einzigen, die die sogenannte Hotspot-Regel des Infektionsschutzgesetzes anwenden. Sie lässt eine weitere Konkretisierung zu, wenn der Landtag eine regional kritische Situation für Kliniken feststellt. Die anderen Bundesländer machen derzeit keinen Gebrauch davon und beklagen, dass die rechtlichen Kriterien des Bundesgesetzes sehr unsicher seien. Zunächst gültig bis 23. September, dann könnte im Herbst eine Neuregelung folgen. Highlights des neuen Corona-Rechtsrahmens auf einen Blick:

“Grundschutz”

Im Allgemeinen können Länder weiterhin bestellen:

Verpflichtungen zur Verwendung von FFP2-Masken oder medizinischen Masken in Einrichtungen für gefährdete Personen, wie Kliniken, Pflegeheime und Kliniken, sowie in Einrichtungen der Gemeinschaft, beispielsweise für Asylbewerber Im öffentlichen Nahverkehr mit Bus und Bahn besteht Maskenpflicht Kontrollpflicht in Einrichtungen für Risikopersonen wie Kliniken und Pflegeheimen sowie in Schulen und Kitas

Hotspots

Außerdem können Bundesländer Beschränkungen auferlegen – allerdings nur, wenn der Landtag einer “besonders benannten Landesbehörde” “das konkrete Risiko einer hochansteckenden Infektion” festlegt. Dies kann eine Gemeinde, eine Region oder schließlich ein ganzes Land umfassen. Möglich sind:

Verpflichtungen zum Tragen von FFP2-Masken oder medizinischen Masken in anderen Bereichen – einschließlich Schulen Vorgaben für einen Abstand von 1,50 Metern im öffentlichen Raum, insbesondere an öffentlich zugänglichen Orten Bewährte Zugangsregeln nur für geimpfte und genesene (2G) oder geimpfte, genesene und getestete (3G) Pflicht zur Erstellung von Hygienekonzepten Limits, sobald ein Standort ein Hotspot ist, werden nicht gesetzlich quantifiziert. Der Allgemeinzustand ist entweder, dass dort eine gefährliche Variante des Virus kursiert – oder es droht eine Überlastung der Klinik durch sehr viele Fallzahlen

So gibt es an diesem Wochenende verkaufsoffene Sonntage zu unterschiedlichen Konditionen: in Hamburg mit Maskenpflicht, in Nordrhein-Westfalen erstmals wieder ohne. Laut einer Umfrage von Insa wollen 63 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland auch nach Ablauf der Maskenpflicht freiwillig weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz beim Einkaufen tragen. 29 Prozent der Befragten gaben jedoch an, dies nicht tun zu wollen. Acht Prozent der Befragten wollten sich bei einer repräsentativen Umfrage der Ideenschmiede Insa nicht für die „Bild am Sonntag“ engagieren. Bundesweit bleiben die Fallzahlen hoch, auch wenn sie seit einigen Tagen rückläufig sind. Das Robert-Koch-Institut (RKI) gab den Preis der Coronavirus-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche am Samstag mit 1531,5 an. Am Vortag war es 1586,4 und eine Woche zuvor war es 1758,4. (mba / dpa)