Der Vorstoß für eine verpflichtende Corona-Impfung ab 18 Jahren ist gescheitert – ein Kompromissvorschlag wurde eingebracht

Stand: 12:15 Uhr |  Lesezeit: 3 Minuten 

63 % der Deutschen wollen beim Einkaufen weiterhin eine Maske tragen In fast allen Bundesländern entfällt die Maskenpflicht im Einzelhandel. Auch andere Beschränkungen wegen des Coronavirus fallen weg. Doch während einige das Ende der Maßnahmen begrüßen, bleiben andere unsicher. Hier können Sie sich unsere WELT-Podcasts anhören Die Anzeige von eingebetteten Inhalten erfordert Ihre widerrufliche Zustimmung zur Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten, da Anbieter von eingebetteten Inhalten als Drittanbieter diese Zustimmung benötigen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem Sie den Schalter auf „on“ stellen, erklären Sie sich damit einverstanden (jederzeit widerrufbar). Dies umfasst auch Ihre Zustimmung zur Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten an Drittländer, einschließlich der Vereinigten Staaten, gemäß Artikel 49 (1) (a) der DSGVO. Hier finden Sie weitere Informationen dazu. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über den Schalter und Datenschutz unten auf der Seite widerrufen.
Die generelle Impfpflicht ab 18 Jahren ist vorerst vom Tisch. Dem Bundestag soll nun ein Kompromissvorschlag vorgelegt werden: Impfpflicht ab 50, Beratungspflicht für alle Erwachsenen. Ende des Sommers muss noch einmal darüber abgestimmt werden. Der Vorstoß für eine generelle Corona-Impfung ab 18 Jahren ist letztlich gescheitert. Stattdessen hat eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten nun einen Kompromissvorschlag vorgelegt, der auch von Bundeskanzler Olaf Soltz und Gesundheitsminister Karl Lauterbach unterstützt wird. Demnach soll die Impfung ab dem 3. Oktober für Menschen über 50 Jahren verpflichtend sein. Anfang September muss der Bundestag zudem entscheiden, ob eine Impfpflicht für die 18- bis 49-Jährigen eingeführt werden soll. Wichtig sei auch der Aufbau eines Impfregisters, sagt Grünen-Politiker Till Steffen. Der Gesetzentwurf, der bereits im Internet kursiert, enthält einige Neuerungen. Neben der Bevölkerungsgruppe über 50 werden auch Personen in der Altersgruppe von 18 bis 49 Jahren berücksichtigt. Sie müssten fortan nachweisen, also bis zum 15. September gegenüber der Versicherung nachweisen, dass sie ohne Impfung zumindest von einer Beratung profitiert hätten. für Coronavirus-Erkrankungen und Impfstoffe. Hier finden Sie Inhalte von Twitter Die Anzeige von eingebetteten Inhalten erfordert Ihre widerrufliche Zustimmung zur Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten, da Anbieter von eingebetteten Inhalten als Drittanbieter diese Zustimmung benötigen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem Sie den Schalter auf „on“ stellen, erklären Sie sich damit einverstanden (jederzeit widerrufbar). Dies umfasst auch Ihre Zustimmung zur Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten an Drittländer, einschließlich der Vereinigten Staaten, gemäß Artikel 49 (1) (a) der DSGVO. Hier finden Sie weitere Informationen dazu. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über den Schalter und Datenschutz unten auf der Seite widerrufen.
Die Krankenkassen hingegen sollten die Namen der Verweigerer bei Nichtbeweis an die zuständigen Behörden weiterleiten, damit diese ein Bußgeld einklagen können. Es ist auch geplant, ein nationales Impfregister zu erstellen. Im aktuellen Entwurf, der im Internet kursiert, wäre das Gesetz auf einen bestimmten Zeitraum befristet – bis Ende 2023. Ebenfalls wichtig: Die Impfpflicht könnte jederzeit mit einfacher Mehrheit im Parlament aufgehoben werden.

Brücken bauen zur Union

Der neue Entwurf ziele vor allem auf die Union, sagte er. Der Vorschlag wird von insgesamt 237 Abgeordneten der Laternenparteien von SPD, Grünen und FDP eingebracht. Dazu gehören Dagmar Schmidt, Heike Baehrens und Dirk Wiese von der SPD, Till Steffen und Janosch Dahmen von den Grünen sowie Katrin Helling-Plahr und Marie-Agnes Strack-Zimmermann von der FDP. SPD-Gesundheitspolitikerin Dagmar Schmidt sagte am Montag, ihr Team sehe es in der Verantwortung, erneut zu versuchen, die Impfpflicht durchzusetzen. Gleichzeitig sagte er, die anderen Fraktionen zögerten bisher, sich zu äußern. Am Donnerstag soll der Bundestag über die Impfpflicht entscheiden. Bisher hat keiner der Entwürfe eine Mehrheit. Der Beauftragte der Union für Gesundheitspolitik, Tino Sorge, reagierte negativ auf den Vorschlag. „Kein fachlicher Kompromiss, sondern ein letzter politischer Heilsversuch. Eine obligatorische Beratung wäre im wirklichen Leben nicht praktikabel. „Strenge Impfvorschriften aufgrund des Alters sind verfassungsrechtlich unbegründet“, schrieb er auf Twitter. Lesen Sie auch Neben dem Vorschlag zur Impfpflicht für alle Erwachsenen gibt es die Idee, anstelle der Impfpflicht eine Beratungspflicht einzuführen und erst als zweiten Schritt eine Impfpflicht ab dem 50. Lebensjahr, wenn die Beratung nicht zu einer ausreichenden Steigerung führt in der Impfquote. Zudem haben die Fraktionen von CDU und CSU einen eigenen Antrag für ein Impfgesetz gestellt, dessen Kernpunkte die Einrichtung eines Impfregisters ist. Zwei weitere Entwürfe lehnen die generelle Corona-Impfung komplett ab. Bundeskanzler Olaf Soltz und Gesundheitsminister Karl Lauterbach haben am Wochenende erneut für eine Impfpflicht geworben. CDU-Chef Friedrich Mertz hatte dagegen die Bedeutung des Impfversagens heruntergespielt. Hier können Sie sich unsere WELT-Podcasts anhören Die Anzeige von eingebetteten Inhalten erfordert Ihre widerrufliche Zustimmung zur Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten, da Anbieter von eingebetteten Inhalten als Drittanbieter diese Zustimmung benötigen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem Sie den Schalter auf „on“ stellen, erklären Sie sich damit einverstanden (jederzeit widerrufbar). Dies umfasst auch Ihre Zustimmung zur Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten an Drittländer, einschließlich der Vereinigten Staaten, gemäß Artikel 49 (1) (a) der DSGVO. Hier finden Sie weitere Informationen dazu. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über den Schalter und Datenschutz unten auf der Seite widerrufen.