Eine ähnliche Strafanzeige erstattete die Staatsanwaltschaft Innsbruck beim Landesgericht für Strafsachen Wien. Das bestätigte APA-Gerichtssprecherin Christina Salzborn heute. Wann und wo die Anhörung stattfinden wird, ist noch unklar. Laut Salzburg hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck wegen möglicher Befangenheitsgründe die Zuweisung an einen Gerichtsbezirk außerhalb des Obersten Bezirksgerichts (OLG) in Wien beantragt. Im Falle einer Bewilligung würden Verhandlungen in Wien, Niederösterreich oder im Burgenland nicht stattfinden. Das Strafgesetzbuch sieht Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren für Beamte vor, die ein erst durch ihr Amt zugänglich gewordenes Geheimnis preisgeben. Für Fuchs gilt die Unschuldsvermutung.