Der morgendliche Monolog könnte dem SVPler nun zum Verhängnis werden. Köppel hatte vergangene Woche vor laufender Kamera vertrauliche Informationen des Auswärtigen Amtes (EDA) preisgegeben. Damit verletzte er das Kommissionsgeheimnis, wie die «NZZ am Sonntag» schreibt.
Zitat aus einem vertraulichen Dokument
Köppel berichtete von einer Razzia des russischen Internen Geheimdienstes (FSB) in Moskau am 22. März. Beamte hatten eine Tochtergesellschaft des Schweizer Luxusuhrenherstellers Audemars Piguet durchsucht und Uhren im Wert von mehreren Millionen Franken beschlagnahmt. Der SVP-Nationalrat, Mitglied der Aussenpolitischen Kommission (APK), berief sich auf eine EDA-Informationsnote. Er las wörtlich, was in dem geheimen Dokument stand, das neben dem APC auch von anderen parlamentarischen Ausschüssen erhalten worden war. Neben dem Absatz zur Wachtturm-Razzia zitierte Köppel weitere Auszüge aus dem EDA-Dokument. Damit hat Köppel womöglich gegen parlamentarisches Recht verstoßen.
Die Kommission will den Vorfall erörtern
Verstöße gegen das Versorgungsgeheimnis sind keine Seltenheit. Abgeordnete reden immer wieder in vertraulichen Gesprächen über etwas von der Kommission, mal aus Unachtsamkeit, mal um sich politischen Vorteil zu verschaffen oder um anderen zu schaden. Journalisten nutzen diese Informationen für ihre Arbeit. Es kommt jedoch äußerst selten vor, dass ein Mitglied die Privatsphäre der Kommission öffentlich vor laufender Kamera verletzt. Köppel selbst bestritt auf Nachfrage, ein Geheimnis gelüftet zu haben. Auf Nachfrage erklärt er jedoch nicht, warum er seinerseits nichts Illegales hätte tun sollen. Parteikollege Franz Grüter (58), Vorsitzender der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates, sieht das anders. Er bestätigt, dass es sich um ein vertrauliches Dokument handelt, aus dem Köppel gelesen hat. Und er kündigt an, dass der Vorfall beim nächsten Treffen Anfang April besprochen werden soll. Auf die Frage, was er vom Vorgehen seines Kollegen auf der Party halte, antwortete Grüter nur: «Ich fordere weiterhin die Einhaltung der Schweigepflicht der Kommission.»
Köppel könnte verärgert sein
Für Köppel könnte der Verstoß zu einem Disziplinarverfahren und theoretisch sogar zu einem Strafverfahren führen. Letzteres ist jedoch sehr unwahrscheinlich, da die veröffentlichten Informationen vertraulich waren, ihre Veröffentlichung jedoch keine direkten Auswirkungen beispielsweise auf die Sicherheit des Landes hat. Köppel soll sogar ein Disziplinarverfahren vermeiden können, das zu einem Verweis oder vorübergehenden Ausschluss aus dem Gremium führen könnte. Das Büro des Nationalrates, in dem Irène Kälin (35), Präsidentin des Nationalrates (35), auch die Vorsitzenden der Fraktionen leitet, muss ein Disziplinarverfahren einleiten.
Geheimhaltung entfernen?
Die SVP kritisiert seit längerem die Geheimnisse des Komitees. Nationalrat Andreas Glarner, 59, hat vor knapp einem Jahr eine Vorlage eingereicht, in der die teilweise Abschaffung des Geheimnisses gefordert wird. Dies sind jedoch nur die Stimmen in den Ausschüssen und nicht die den Ausschussmitgliedern vorliegenden Unterlagen. Der scheinbare Geheimnisbruch von Roger Köppel würde damit auf Geheiß der SVP verboten bleiben.