Bereits Mitte Februar korrigiert: Umfangreiche kostenlose Testförderung endet im März. Jetzt, einen Monat später und wenige Tage vor dem Inkrafttreten, liegen viele Details noch in der Luft. Einige Kernpunkte wurden jedoch bereits bestätigt. Die fünf kostenlosen Schnelltests pro Monat in Apotheken kommen erst am 9. April und nicht am 1. April. Dabei wurde offenbar vergessen, dass der Bundesrat das Gesetz erst am 7. April verabschieden kann. Ein Fenster wurde entdeckt – so erhalten Sie 45 kostenlose Tests im Monat » Es gibt eine weitere Kuriosität bezüglich der fünf PCR-Tests. Die Bundesländer gleichen ihre Daten nicht miteinander ab, Sie können also jeweils fünf Tests machen. Auch in der Verarbeitung sind die Verfahren sehr unterschiedlich.
1 Wien
Die Bundeshauptstadt beharrt grundsätzlich auf ihrem „Alles-murmelt“-System. Es wurde jedoch noch keine Lösung gefunden, wie solche Tests ausgewertet werden können, die über die fünfte hinausgehen. Auch für Besucher von Pflegeheimen und Pflegeheimen und Krankenhäusern, die sich Untersuchungen unterziehen müssen, gibt es noch keine Lösung. Untersuchungen bei symptomatischen Personen werden voraussichtlich (wie bisher „Alles gurgelt“) von der Hotline 1450 und Boten durchgeführt. Wie es mit den Apotheken weitergeht, ist ebenfalls noch unklar.
2 Niederösterreich
In Niederösterreich wohnen sie in “NÖ gurgelt”. Da die Einreichung jedes Tests gemeldet werden muss, erlauben Sie nur fünf solcher Berichte pro Monat. Zusätzlich an Spar oder McDonald’s gelieferte Tests werden nicht ausgewertet. Und hier gibt es noch keine Lösung für den 6. legitimen Test.
3 Oberösterreich
Als Oberösterreicher müssen Sie sich Anfang April entscheiden, ob Sie Ihre „OÖ Gurgelt“-Tests künftig über Spar oder Apotheken durchführen lassen. In jedem Fall erlaubt das Online-System nur fünf Tests pro Monat. Bei Spar müssen Sie eine 10er-Packung erhalten, die dann zwei Monate reichen muss. Seniorenheime stellen Besuchern vor Ort kostenlose Schnelltests zur Verfügung. 1450 bleiben für Verdachtsfälle übrig und auch das Rote Kreuz unterhält seine Teststrecken. Infizierte Personen erhalten einen Gurgeltest, den sie zur kostenlosen Untersuchung mit nach Hause nehmen können.
4 Burgenland
Anders im Burgenland: Impf- und Testzentren schließen dort. „Gurgeln zu Hause“ heißt das System, alternativ stehen Apotheken zur Verfügung. Die Anmeldung erfolgt über „test.zmdx.at“, eine Lösung für Menschen ohne Internetzugang soll über Apotheken funktionieren. Für Verdachtsfälle und Infizierte gibt es Rotkreuz-Fahrprüfungsstrecken.
5 Steiermark
Die Steiermark setzt künftig ausschließlich auf Apotheken und an der Lösung für die Grenzkontrolle wird noch gearbeitet. Wie es mit den Tests auf verwundbare Einstellungen weitergeht, ist noch nicht bekannt.
6 Salzburg
Das Salzburger System (“Salzburger Gurgelt”) ähnelt dem in Niederösterreich, wo der Betreiber derselbe ist. Auch das oft zuverlässigere Apothekensystem bleibt bestehen. Allerdings stellt sich die Frage, wie überprüft werden kann, ob jemand, der bereits fünf Gurgeltests bei Spar hatte, danach noch PCR-Tests in einer Apotheke durchführt.
7 Tirol
Tirol stimmt dieser Lösung zu, das System erlaubt nur fünf Tests. Welche Personengruppen mehr als fünf Prüfungen ablegen dürfen, ist noch unklar.
8 Kärnten
In Kärnten leben sie in einer eigenen „alles-murmelt“-Anlage, die von der Tauernklinik betreut wird. Sie sollten dies wahrscheinlich auch erwähnen, wenn Sie feststellen, dass Sie Anspruch auf mehr als fünf PCR-Tests pro Monat haben. Teststrecken für Verdachtsfälle bleiben in den Landeshauptstädten.
9 Vorarlberg
Das „Vorarlberger Gurgeln“ bleibt gleich, die Plattform kann sich hier auch selbst testen, wenn man schon fünf Tests gemacht hat. Lösungen für Apotheken und Personen, die Angehörige ins Krankenhaus bringen möchten etc. offen bleiben. Für Verdachtsfälle bleiben Teststrecken bestehen. Nav-Account leo Zeit29.03.2022, 20:31 | Akt: 29.03.2022, 20:31