Von: Helena Gries Einteilung In Deutschland werden neue Maßnahmen gegen das Coronavirus umgesetzt. Aber die Abschaffung der Maskenpflicht etwa gilt nicht überall. Was jetzt für Aldi, Lidl und Co. gilt. Berlin/Kassel – Schon lange sind Kunden in Supermärkten wie Aldi, Lidl, Rewe, Edeka und Co. sie müssten zwar Masken tragen, aber damit wäre zumindest in einigen Bundesländern bald Schluss. Die 2G- und 3G-Regeln, die Maskenpflicht und die Obergrenze für Teilnehmer an Veranstaltungen sollten eigentlich am 20. März gelten. Viele Bundesländer hatten den sogenannten „Tag der Freiheit“ jedoch auf Anfang April verschoben und die Corona-Regeln in Kraft gelassen. Die gesetzlich gewährte und verbindliche Übergangsphase endet am 2. April. Das aktuelle Infektionsschutzgesetz des Bundes sieht vor, dass Corona-Maßnahmen ab dem 2. April 2022 nur noch in Hotspot-Gebieten gelten. Diese müssen jedoch von den Kommunen gemeinsam mit der Landesregierung festgelegt werden. Maskenpflicht, Abstandsregeln und Zutrittsbeschränkungen sollen in diesen Hotspot-Bereichen bestehen bleiben. Das bedeutet, dass in Supermärkten und Einkaufszentren weiterhin Maskenpflicht besteht. Einkaufen ohne Maske: Das ist bald wieder in den meisten Teilen Deutschlands möglich. (Virtuelles Bild) © Kay Nietfeld / dpa

Coronavirus-Maßnahmen bei Aldi, Lidl, Rewe, Edeka: Wo bleibt die Maskenpflicht?

Ein Antrag mehrerer Bundesländer, bestehende Corona-Regeln deutschlandweit auszuweiten, wurde erneut mehrheitlich abgelehnt. Das gab der Bundesgesundheitsminister nach dem Sondertreffen der Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Montag (28.03.2022) bekannt. Laut Karl Lauterbach (SPD) sind die Regelungen zum Coronavirus auf nationaler Ebene “rechtlich nicht mehr möglich”. Aufgrund der hohen Infektionszahlen und der Mikron-Schwankung haben jedoch einige Bundesländer, darunter Mecklenburg-Vorpommern, beschlossen, die bisherigen Maßnahmen zum Coronavirus um einen weiteren Monat zu verlängern und unter anderem die Maskenpflicht beizubehalten. Andere Bundesländer haben noch keine festen Regelungen für die kommenden Wochen getroffen und befinden sich in Abstimmung. Hessen ist jedoch anders: Trotz der immer noch hohen Coronavirus-Zahlen in Hessen kündigte Ministerpräsident Volker Bouffier den sogenannten „Grundschutz“ an.

Neue Corona-Regeln bei Aldi, Lidl, Rewe und Co.: „Grundschutz“ und keine Hotspot-Einstellung in Hessen

Daher gilt ab dem 2. April die Masken- und Testpflicht in ganz Hessen nicht mehr. Kunden im Supermarkt müssen keine medizinische Maske mehr tragen. Diese Maßnahmen sind nur in besonders schutzbedürftigen Bereichen vorgeschrieben. Ab Samstag gilt in Hessen eine Maskenpflicht nur noch in Kliniken und Krankenhäusern (nicht bei stationären Patienten), in Alten- und Pflegeheimen, bei Rettungs- und Pflegediensten, in Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr) sowie im Kollektiv Unterkünfte für Obdachlose und Flüchtlinge. Die hessische Hotspot-Verordnung greift nicht, weil sie laut Bouffier nicht mehr angewendet werden kann, weil die hessische Landesregierung einen festgesetzten Richtwert nicht als erheblich akzeptieren kann. Der hessische Ministerpräsident forderte jedoch alle auf, Eigenverantwortung zu übernehmen: „Die Pandemie ist noch nicht vorbei.“

In Supermärkten gilt keine Maskenpflicht mehr: Lauterbach verweist auf das Wohnrecht von Aldi, Lidl, Rewe und Edeka

Gesundheitsminister Lauterbach fordert die Einzelhändler jedoch auf, die Maskenpflicht freiwillig aufrechtzuerhalten und von ihrem Wohnrecht Gebrauch zu machen. Zum Beispiel Aldi, Lidl, Rewe und Co. sie könnten weiterhin auf der Maskenpflicht beim Einkauf im Supermarkt bestehen und Kunden und Mitarbeitern weiterhin das Tragen einer Maske auferlegen. Lauterbachs Hoffnung ruht daher auf den Delegierten. Sie sind jedoch weniger begeistert und haben laut Medienberichten im Sinne des Anspruchs der Maske auf das Wohnrecht eine grundsätzliche Absage ausgesprochen. „Masken sind ein Hindernis für Geschäfte“, sagte Bernd Ohlmann, Sprecher der Bayerischen Wirtschaftskammer. Es ist aber davon auszugehen, dass uns die Mehrheit der Mitglieder mitteilt: Kunden werden weiterhin freiwillig die Maske beim Einkaufen im Supermarkt tragen. „Die Maske gehört für viele Kunden mittlerweile zum Alltag, aber sie ist keine Dauerlösung“, sagte Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Gewerkschaftsbundes, dem Deutschen Renten Netzwerk (RND). Diverse Supermarkt- und Discounterketten wie Aldi, Lidl, Rewe und Edeka haben sich bereits zur Maskenpflicht geäußert. Einzelhändler können ihr Wohnrecht ausüben und Kunden weiterhin zum Tragen einer Maske auffordern. Zudem gelten die Corona-Regeln der Bundesländer. Edeka Keine Maskenpflicht auf eigene Faust Wiederholen Sie nur die Maskenpflicht an HotspotsAldi SüdMaskenpflichtKaufland und LidlMaskenpflicht nur auf Bundesländer mit Landesvorgaben

Brauchst du eine Maske im Supermarkt? Diese Corona-Maßnahmen gelten in den Bundesländern

Allerdings beteiligen sich nicht alle Bundesländer am sogenannten „Grundschutz“, der Maskenpflicht, Zugangsbeschränkungen und andere Maßnahmen im öffentlichen Leben ersetzen soll. In manchen Gegenden sollen 3G in Restaurants, 2G-Plus in Clubs und Diskotheken sowie Impfungen, Tests und Genesungsnachweise für einige Einrichtungen weiterhin Pflicht sein. In Supermärkten gilt weiterhin Maskenpflicht. Ab Samstag, 02.04.2022 gelten in den einzelnen Bundesländern folgende Regelungen:

Baden-Württemberg: In Innenräumen besteht keine Maskenpflicht mehr und es gibt keine Zutrittsregelungen. Masken sollten nur in öffentlichen Verkehrsmitteln, Kliniken und Kliniken getragen werden. Die Hotspot-Regel gilt nicht. Bayern: Coronavirus-Beschränkungen laufen aus, „Grundschutz“ soll bis 30. In Einzelhandelsgeschäften und Freizeiteinrichtungen besteht keine Maskenpflicht. Im Nah- und Fernverkehr, in Pflegeheimen, Kliniken und Kliniken, sowie bei Pflichtuntersuchungen in Schulen und Kindergärten. Es gibt keine Hotspot-Einstellung. Berlin: Maskenpflicht gilt nur noch in Bussen und Bahnen, Arztpraxen, Krankenhäusern und anderen Pflegeeinrichtungen. In Krankenhäusern, Justizvollzugsanstalten oder Asylbewerberheimen sowie in Pflegeheimen sind Untersuchungen obligatorisch. Die Prüfungspflicht gilt auch für Schulen und Kindergärten. Brandenburg: Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr, in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen sowie Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften. Eine Hotspot-Einstellung wird noch diskutiert. Bremen: Es sollen grundlegende Schutzmaßnahmen gelten: In Arztpraxen, Krankenhäusern oder im öffentlichen Nahverkehr soll FFP2- oder OP-Maske getragen werden, in Kindergärten und Schulen sollen mehrmals wöchentlich Tests durchgeführt werden. Hamburg: Die Coronavirus-Regeln sollen wohl um einen weiteren Monat verlängert werden. Am Mittwoch (29.03.2022) soll die Bürgerschaft darüber entscheiden, ob die Stadt zum Corona-Hotspot erklärt wird. Hess: Es gilt der Grundschutz. Daher gilt ab dem 2. April die Masken- und Testpflicht in ganz Hessen nicht mehr. Mecklenburg-Vorpommern: Strengere Maßnahmen bleiben bis zum 27. April in Kraft. Das ganze Land wurde dafür zum Hotspot erklärt. Niedersachsen: 2G und 3G entfallen, Maskenpflicht gilt weiterhin in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Heimen und Justizvollzugsanstalten sowie in Kliniken und im öffentlichen Nahverkehr. Die Prüfungspflicht in Schulen und Kindergärten bleibt bestehen. Nordrhein-Westfalen: Die Maßnahmen sollen ausgeweitet werden, es ist aber noch nicht klar, ob das Bundesland zum Hotspot wird. Wie es weitergeht, will die Landesregierung in den kommenden Tagen beraten. Rheinland-Pfalz: Die meisten Corona-Regeln gelten nicht mehr. In Krankenhäusern, Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder in Bussen und Bahnen gilt Maskenpflicht. Es soll zunächst keine Hotspot-Einrichtung mit strengeren Vorschriften geben. Saarland: Die Verordnung der aktuellen Maßnahmen zum Coronavirus soll am 2. April 2022 auslaufen. Eine Hotspot-Verordnung wird es im Bundesland nicht geben. Sachsen: Die geltenden Corona-Regeln laufen voraussichtlich am 2. April aus. Zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden grundlegende Schutzmaßnahmen eingesetzt. Sachsen-Anhalt: Am 3. April tritt eine lockere Corona-Beschränkungsverordnung in Kraft. Diese gilt zunächst bis zum 30. April. Die näheren Maßnahmen werden noch diskutiert. Schleswig-Holstein: Die Maskenpflicht in vielen öffentlichen Innenräumen wird abgeschafft. Lediglich gefährdete Gruppen sollen weiterhin durch Maskenpflicht und Tests geschützt werden. Das Land verzichtet auf eine Hotspot-Regulierung. Thüringen: Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen im Freistaat sollen am 2. April auslaufen, die von der Bundesregierung festgelegten grundsätzlichen Schutzmaßnahmen sind nach Ansicht der CDU-Bundestagsfraktion ausreichend. Die Ausweitung der Regeln soll auf einer Sondersitzung diskutiert werden.

Ob und wo in den Supermärkten und Einkaufszentren der Bundesrepublik ab dem 2. April eine Maske getragen werden soll, ist regional unterschiedlich und wird für einige Bundesländer noch entschieden. (Helena Gries)