Auch Clara F. (36) traf die Nachbarin (37). In einem Interview mit Blick erwähnte sie nichts davon.
Ralph Donghi und Nicolas Lurati
Clara F.* (36) aus der Bremgarten AG war kürzlich in eine Schlägerei verwickelt: Sie, ihre Tochter (16) und Daniel S.** (52), sein Sohn (21) und seine beiden Töchter (12 und 13 Jahre) gingen zueinander. Es gab mehrere Verletzte. Danach enthüllte Blick, dass Clara F. auch die Frau ist, die im Oktober 2018 an Halloween den Rentner Erwin B.* (damals 75) bei der Berikon AG schlecht gemacht hat.
Über dem. Die BLICK-Ermittlung zeigt nun: Clara F. attackierte auch einen direkten Nachbarn (37)! Es geschah am 26. September 2019. Clara F. und ihre Nachbarin hatten Streit um die Parkordnung vor dem Haus. Laut Akten „gipfelte“ dies darin, dass Clara F. das Fahrzeug des Nachbarn abstellte. Letztere ging dann abends vors Haus, um mit ihrem Handy die Parkplatzsituation aufzunehmen.
Clara F. schlug ihrer Nachbarin ins Gesicht
Als Clara F. das sah, ging sie nach draußen, zog ihre Nachbarin im nahe gelegenen Maisfeld an den Haaren und fragte nach ihrem Handy. Zwischen den beiden Frauen kam es zu einem Streit. Clara F. stieß die Nachbarin mehrfach an und schlug ihr ins Gesicht. Sie erlitt einen blauen Fleck am Auge, Prellungen und Kratzer oder Abschürfungen – insbesondere im Gesicht, am Hals und an den Händen. Sie erlitt auch eine Wunde an ihrer Unterlippe.
Busse von 6000 Franken – bedingt
Clara F. wurde bei ihrer Verurteilung im Dezember 2020 wegen dieser Angriffe verurteilt: „Der Angeklagte wusste, dass ein Schlag ins Gesicht mit der Hand zu Verletzungen führen kann“, heißt es in der Erklärung. “Dennoch ist er so gegen den Zivil- und Strafkläger vorgegangen und hat zumindest in Kauf genommen, dass er geschädigt wird.” Insgesamt wurde Clara F. wegen des Angriffs auf den Rentner, des Angriffs auf den Nachbarn und laut Urteil wegen Fahrens ohne gültigen Führerausweis zu einer Busse von 1700 Franken und einer bedingten Freiheitsstrafe von 6000 Franken verurteilt.
Schlagende Mutter ist vorbestraft
Clara F. wurde bereits im Juni 2016 wegen Verstössen gegen die Verkehrsregeln, frustrierender Massnahmen zur Feststellung ihrer Fahrunfähigkeit, Pflichtverletzung bei einem Unfall und unerlaubten Fahrens von Schülern zu einer bedingten Busse von 6000 Franken verurteilt. Ihr wurden drei Jahre auf Bewährung gewährt. Weil Clara F. im Oktober 2018 erneut schuldig war, hätte diese Geldstrafe beim Beschluss vom Dezember 2020 in eine unbedingte Geldstrafe umgewandelt werden können, aber im Strafbefehl heißt es: „Der verurteilten Person sind keine weiteren Straftaten zuzumuten.“ Daher erhielt Clara F. nur eine Abmahnung und ihre Probezeit wurde um ein Jahr und sechs Monate verlängert.
Jetzt wird er bedingungslos bestraft?
Jetzt, kurz nach Ende der Probezeit, kehrte Clara F. zum letzten Kampf zurück. Im aktuellen Verfahren wird er wohl nicht mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Clara F. wollte sich nach der jüngsten Enthüllung von Blick nicht mehr äußern. Auch die Nachbarin will nichts zu dem Angriff auf sie sagen. Zu groß ist Clara F.s Angst in der Nachbarschaft.
- Name geändert ** Name ist bekannt