31.03.2022 05:59 Uhr

Fast alle Corona-Schutzmaßnahmen sollen aufgehoben werden, DHL macht die Anmeldung von Packstationen verpflichtend, die Umzugspauschale steigt und Teilzeitkräfte müssen die Sozialversicherung wieder selbst zahlen. Dies und mehr erwartet Sie im neuen Monat. Banken müssen mehr Eigenkapital für Immobilienkredite aufbringen Bereits im Februar hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) die Banken dazu gezwungen, ihr Eigenkapital von null auf 0,75 Prozent zu erhöhen, mit dem sie Wohnungsbaudarlehen absichern müssen. Ab dem 1. April müssen Finanzinstitute nun zwei Prozent ihres Eigenkapitals zurücklegen. Die Folge dürften weitere Zinserhöhungen für die Kreditnehmer sein. Mehr Geld im öffentlichen Dienst Die Gehälter der Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen steigen ab dem 1. April um 1,8 %. Auszubildende und Praktikanten erhalten monatlich 25 Euro mehr. Die Löhne stiegen vor einem Jahr um 1,2 Prozent. Fast alle Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus sollten abgeschafft werden Am 18. März hat der Bundestag ein neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet, das die Abschaffung der meisten Corona-Schutzmaßnahmen vorsieht. Die meisten Bundesländer haben bisher von der Möglichkeit einer Übergangsregelung bis zum 2. April Gebrauch gemacht, bis dahin gelten die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen. Doch ab dem 3. April gelten die meisten Corona-Regeln nicht mehr. Danach besteht nur noch eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie im öffentlichen Nahverkehr. Es ist nicht klar, wie Einzelhändler mit dem Versäumnis umgehen werden. Denn sie haben das Aufenthaltsrecht und können beim Einkaufen weiterhin die Maskenpflicht einhalten. Strengere Regeln sollen künftig nur noch in Hotspots erlaubt sein – also dort, wo etwa das Gesundheitswesen überlastet zu werden droht. Über den Grundschutz hinausgehende Einschränkungen, wie etwa die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen, können nur angeordnet werden, wenn ganze Bundesländer oder Territorien zu Hotspots erklärt wurden. Die Grenzen seither sind noch nicht quantifiziert. Mecklenburg-Vorpommern hat bereits Ende April das gesamte Bundesland zum Hotspot erklärt, gleiches gilt für Hamburg. Die Länder Baden-Württemberg und Niedersachsen hingegen sehen trotz Rekordzahlen an Corona-Neuinfektionen derzeit keine gesetzliche Grundlage für eine Regulierung von Hotspots, werden die Maßnahmen aber begrüßen. Wieder andere sind gegen eine Ausweitung der Schutzmaßnahmen. Der Corona-Bonus ist nicht mehr steuerfrei Der Corona-Steuerfreibetrag für Arbeitnehmer läuft am 1. April aus. Wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern jetzt einen Corona-Bonus zahlen wollen, ist dieser nicht mehr steuerfrei. Aufgrund der Pandemie gilt bis Ende März ein Steuerfreibetrag von 1.500 Euro, der in mehreren Raten gezahlt werden kann. DHL Paketstationen werden auf eine Applikation umgestellt Wer ein Paket von einer Packstation erhalten möchte, benötigt ab April die Smartphone-App „Post & DHL“. Darüber hinaus ist dies mit einer Kundenkarte nicht mehr möglich. Dann erfolgt die Abholung nur noch mit einem neuen, scanbaren Code. DHL rät allen, die die Anwendung bereits installiert haben, diese zu aktualisieren, um das neue Verfahren nutzen zu können. Die Definition des Status der Rentenversicherung hat sich geändert Mit Wirkung zum 1. April 2022 wird die freiwillige Deutsche Rentenversicherung (DRV) grundlegend reformiert. Zweck des Statusfeststellungsverfahrens ist es, den Betroffenen Rechtssicherheit darüber zu verschaffen, ob sie selbstständig oder unselbstständig sind. Sie schützt die Kunden davor, später Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Der Klärungsprozess des jeweiligen Regimes wurde bisher vollständig vom DRV durchgeführt. Der Statusermittlungsprozess beschränkt sich nun auf die Ermittlung des Beschäftigungsstatus (Positionsidentifikation). Die DRV entscheidet bei Versicherungsbeginn, dass die Versicherungspflicht in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung) aufgehoben wird. Künftig wird dies Aufgabe der Krankenkassen als Sammelstellen sein. Teilzeitbeschäftigte müssen erneut Sozialversicherungsbeiträge zahlen Zur Arbeitnehmerentlastung während der Pandemie gehörte auch, dass das Arbeitsamt die Kosten der Sozialversicherung für die ausgefallenen Stunden übernommen hat. Das waren bis Ende 2021 100 Prozent und bis Anfang 2022 nur noch 50 Prozent. Ab Anfang April müssen betroffene Arbeitnehmer diese Kosten wieder schultern. Der Mindestlohn in der Zeitarbeit wird erhöht Der Mindestlohn für Teilzeitbeschäftigte steigt im neuen Monat. Diese steigt dann von 10,45 Euro im Vorgänger auf 10,88 Euro. Der allgemeine Mindestlohn hingegen steigt erst im Juni auf 10,45 Euro und im Oktober dann auf 12 Euro. Gesetzlich festgelegte Preise für (0)137 Rufnummern Bereits jetzt legt der Bundesnetzdienst die Gebühren für Rufnummern mit der Vorwahl (0) 137 aus dem Festnetz fest. Diese liegen zwischen 14 Cent und einem Euro pro Minute bzw. Gespräch. Bisher konnten jedoch unterschiedliche Kosten für Mobilfunkgespräche errechnet werden. Ab dem 1. April 2022 kostet auch der Rufnummernruf über das Handy zwischen 14 Cent und maximal 1 Euro pro Minute bzw. Anruf. Die Fahrtkosten erhöhen sich Wer ab dem 1. April beruflich die Wohnung wechselt, kann seine Einkommensteuer senken und zunächst pauschal 886 Euro anwenden. Für jedes weitere Haushaltsmitglied – zum Beispiel Ehepartner, Kinder, Stiefkinder oder Pflegekinder – kann jeweils ein Betrag von 590 Euro hinzugerechnet werden. Auch der Zuschuss zu den Unterrichtskosten des Kindes nach berufsbedingtem Umzug wird von 1160 Euro auf 1881 Euro erhöht. Neben größeren Posten, wie z. B. Vermittlungs-, Reise- oder Speditionskosten, die einzeln abgerechnet werden müssen, können auch sonstige Reisekosten pauschal abgesetzt werden. Maßgebend ist hier der Vortag, an dem die Umzugskartons und Möbel verladen werden.