Eine Verordnung zur neuen Coronavirus-Teststrategie liegt vor. © APA/AFP
In der Nacht zum Donnerstag wurde der Erlass zur neuen Coronavirus-Teststrategie veröffentlicht. Ab dem 1. April werden monatlich fünf PCRs und fünf Antigentests durchgeführt, wobei auch andere bereits beschaffte Tests im April genutzt werden können.
Insbesondere die recht einfache Regelung – die der APA vorliegt – legt in erster Linie fest, in welchen Bereichen kostenlose Anti-Coronavirus-Tests uneingeschränkt weitergeführt werden können. Dabei handelt es sich zunächst um Pflegeeinrichtungen, wobei Bewohner und Personal sowie Besucher den Test kostenlos absolvieren können. Gleiches gilt für Behinderteneinrichtungen, Krankenhäuser und Gesundheitszentren.
Einschränkung von Corona-Tests mit einigen Ausnahmen
Ausgenommen von der Beschränkung sind auch Krankenpfleger und persönliche Assistenten für Behinderte. In Kindergärten können Personal und Kinder weiterhin ohne Quoten getestet werden. Für die Schulen ist das Kultusministerium zuständig. Für Flüchtlingseinrichtungen wird die gleiche Regelung gelten wie für Kindergärten. Rettungskräfte gehören schließlich zu den Ausnahmen.
Personen mit Symptomen erhalten weiterhin einen kostenlosen Coronavirus-Test
Klar ist auch, dass Menschen mit Symptomen umsonst zu ihren Prüfungen kommen. Eine Änderung der Verordnung ist hierfür nicht erforderlich. Aus Sicht des Gesundheitsministeriums ist die Hotline 1450 zuständig, die Bundesregierung hat jedoch keine Organisationsform vorgegeben. Das heißt, Sie können sich auch auf andere Symptome testen lassen. Wäre beispielsweise Wien der Meinung, dass Menschen mit Symptomen durch das „Alles gurgelt“ besser kontrolliert werden sollten, wäre dies dort kostenlos möglich.
Im April können bereits erhaltene PCR-Tests noch verwendet werden
Wer bereits einen kostenlosen Coronavirus-Test hatte, kann diesen mindestens im April einlösen, aber nicht unbegrenzt. Zusätzlich zu den fünf “neuen” PCR-Testkits können fünf bereits gekaufte kostenlos evaluiert werden. Wie das Ganze im jeweiligen Bundesland organisiert wird, hängt davon ab. Wien hat bereits angekündigt, weiterhin auf „alles was murrt“ zu setzen. Die Steiermark hingegen bevorzugt die Abwicklung über Apotheken. Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) sagte am Mittwochabend in einer Sendung, dass wesentliche Merkmale des Testsystems beibehalten werden müssten, um für den Herbst gut gerüstet zu sein. Denn wenn eine neue Variante des Virus es nötig macht, könnte alles schnell neu gestartet werden. Aktuell macht aber die Neudimensionierung des Testregimes durchaus Sinn. Die Tests werden nun hauptsächlich dort eingesetzt, wo sie benötigt werden. Diese Regelung, die im Wesentlichen bestimmt, inwieweit der Bund den Ländern die Kosten erstattet, gilt von Anfang April bis Ende Juni. Spätestens dann muss eine neue Verordnung in Kraft getreten sein oder eine jetzt beginnende geändert werden. Alle Informationen zum Coronavirus