Der Mann gab zu, im April 2021 eine 27-jährige Frau bei ihrer Heimkehr nach Hard (Kreis Bregenz) erstochen zu haben, stritt jedoch jede Absicht ab, ihn zu töten. Das Gericht entschied, dass Akt 6-2 ein versuchter Mord war. Die Entscheidung ist nicht endgültig.

Entschädigung für Opfer

Psychiater Reinhard Haller diagnostizierte bei dem Angeklagten eine höhere Auffälligkeit und hielt eine Einweisung in ein Krankenhaus für erforderlich. Die Behandlung kann Monate, wenn nicht Jahre dauern, sagte er. Andernfalls sollten wir uns vor anderen ähnlichen Taten fürchten. Dem nicht schwer verletzten Opfer wurde eine Entschädigung von 2.080 Euro zugesprochen.