Gepostet: 05.04.2022 19:51 SVP-Nationalrat Roger Köppel. Foto: Anthony Anex (Keystone) Sein umstrittener Videoauftritt vor zwei Wochen hatte für ihn unglückliche Folgen: Roger Köppel, Herausgeber der «Weltwoche» und Zürcher Nationalrat SVP, wurde von der Aussenpolitischen Kommission (APK), der er angehört, verklagt. Das teilte die APK am Dienstagnachmittag nach Abschluss ihrer zweitägigen Sitzung mit. Im Zusammenhang mit den Sanktionen gegen Russland – die er ablehnt – hatte Köppel in der Sendung „Weltwoche Daily“ den Inhalt eines Dokuments aus den APK-Dokumenten wiedergegeben. Dem Vernehmen nach hat sich die APK mit deutlicher Mehrheit für eine Strafanzeige entschieden. Das Stimmenverhältnis hat die Kommission nicht veröffentlicht. Laut informierten Kreisen stimmten jedoch nur sechs Mitglieder der SVP gegen die Anzeige. Ansonsten erhielt Köppel von keiner anderen Fraktion Unterstützung. Die Bundesanwaltschaft hat ihrerseits bereits begonnen, den Fall Köppel eigenständig aufzuarbeiten: „Es werden die notwendigen Abklärungen vorgenommen, ob ein strafrechtlicher Zusammenhang besteht“, erklärte die Behörde am Freitag gegenüber dieser Zeitung. Um gegen Köppel vorgehen zu können, muss der Bundesanwalt zunächst die Aufhebung seiner parlamentarischen Immunität beantragen. Die Entscheidung treffen zwei Gremien: die Immunitätskommission des Nationalrats und die Rechtskommission des Ständerats. Die Immunität wird nur aufgehoben, wenn beide Ausschüsse dem Antrag der Staatsanwaltschaft stattgeben. Wird Köppel wegen Verletzung der Schweigepflicht schuldig gesprochen, droht ihm eine Geldstrafe oder im Extremfall sogar eine Freiheitsstrafe. Die Höchststrafe beträgt drei Jahre. Für Köppel gilt die Unschuldsvermutung. Auch gegen den SVP-Nationalrat geht die APK weiter vor: Sie meldet der Geschäftsstelle – dem Leitungsgremium des Nationalrats –, Köppel habe «wahrscheinlich das Amtsgeheimnis verletzt». Die APK hat diesen Beschluss mit 14 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen gefasst. Das Amt kann dann über Disziplinarmaßnahmen entscheiden. Dazu gehören ein formeller Verweis oder eine Sperre von der APK für sechs Monate. Immer wieder kommt es vor, dass parlamentarische Ausschüsse wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses strafrechtlich verfolgt werden. In der Regel richten sich diese Beschwerden jedoch gegen Fremde und nicht gegen einen bestimmten Kommissar. Auf die Forderungen dieser Redaktion nach einer Stellungnahme hat Köppel bisher nicht reagiert. Fabian Renz leitet seit 2018 die Redaktion von Tamedia. Der studierte Historiker arbeitet seit 1999 als Journalist. Seit 2006 schreibt er vom Bundeshaus aus für die «Südostschweiz» und die «Aargauer Zeitung». 2010 wechselte er ins Bundesbauteam von «Tages-Anzeiger» und «Bund». Mehr Infos @ renzfabian01Gepostet: 05.04.2022, 19:51 Haben Sie einen Fehler gefunden? Jetzt melden. 43 Kommentare