Daniel Decker
       in der Politikredaktion für “Die Gegenwart” verantwortlich.

Künftig soll es in der Verwaltung des Bistums drei klar umrissene Geschäftsbereiche geben. Ein Generalvikar kann in erster Linie „seine vielfältigen seelsorgerischen Aufgaben“ übernehmen, während ein „Amtsleiter“ die Verwaltung zeitgemäß organisiert. Zum dritten Bereich, den Finanzen, wurde nichts gesagt. Warum Hoffmann nicht ab Sommer für den von vielen Aufgaben entlasteten Posten des Generalvikars zur Verfügung stehen wird, erklärt die Pressemitteilung nicht – obwohl er angeblich die neue Aufgabenverteilung für richtig hält. Schließlich ist er Theologe und kein Finanz- oder Verwaltungsexperte. Woelki, der 2014 Erzbischof von Köln wurde, machte Hofmann Anfang 2018 zu seinem Generalvikar. Mit Dominik Meiering, der seit 2015 das Alter Ego des Kardinals war, hatte er zuvor einen Zerwürfnis In der Missbrauchskrise der katholischen Kirche gehörte Hofmann zu den wenigen Mitgliedern der Diözesanleitung, denen der Kardinal noch vertraute. Der 54-jährige Geistliche koordinierte nicht nur die Bemühungen, die Veröffentlichung der Missbrauchsanzeige der Münchner Anwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl mit rechtlichen Mitteln und viel Öffentlichkeitsarbeit zu verhindern, sondern trug auch die Kosten dieses Verfahrens , die offiziell auf 2,3 Millionen Euro geschätzt wurden.

Jüngste finanzielle Unregelmäßigkeiten

Während Woelkis Auszeit mehrten sich allerdings die Hinweise, dass das Finanzgebaren von Hofmann und CFO Gordon Sobbeck nicht immer richtig gewesen sein könnte. Weihbischof Rolf Steinhäuser, der von Papst Franziskus für fünf Monate zum Administrator ernannt worden war, veranlasste daraufhin eine kirchenrechtliche Überarbeitung der einschlägigen Vertragsgestaltungen. Die unabhängige Ausstellung steht seit Monaten im Vatikan und wird bisher so wenig ernst genommen wie Bischof Steinhäuser selbst. Im Mittelpunkt der Pressemitteilung zur Professionalisierung der Verwaltung und Hofmanns Rücktritt standen jedoch die neuen finanziellen Unregelmäßigkeiten. Hoffman und Sobek wurden als Überbringer der Botschaft identifiziert, dass eine „konventionelle Vereinbarung mit ungewöhnlichem Inhalt“ „im Rahmen eines normalen Verwaltungsverfahrens“ bekannt geworden sei. Dies habe sowohl für das Erzbistum Köln als auch für eine nicht näher bezeichnete Institution eine „erhebliche und langfristige finanzielle Bindungswirkung“. Es wurde jedoch weder von der Erzdiözese noch von dieser Institution berücksichtigt.