Der Abschussbefehl für die beiden Wölfe „108MATK“ und „121FATK“ in Lavant in Osttirol wurde zur erneuten Entscheidung an die Behörden verwiesen. Im Fall des für Dreharbeiten im Wipptal (Kreis Innsbruck-Land) freigegebenen Problemwolfs „158MATK“ sei der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde stattgegeben worden, teilte das Land am Dienstag mit. Damit ist eine Beschwerde, beispielsweise beim WWF, nun möglich.

Das Schießen, das bis zum 31. Oktober 2022 erlaubt gewesen wäre, ist nicht mehr durchsetzbar. Jäger wurden nach Angaben des Landes bereits informiert.

Nicht sicher, welcher Wolf getötet wurde

Im Fall des Wolfs in Osttirol liege dem Landesverwaltungsgericht keine genaue Identifizierung vor, welches Wolfspaar erschossen werden soll, berichtete die „Tiroler Tageszeitung“ in ihrer Online-Ausgabe. In der Entscheidung gibt es nur einen Wolf in der Gegend. Nach Angaben des Landes argumentiert das Gericht, dass die Entfernung der “richtigen” Wölfe nicht ausreichend sichergestellt sei. Eine Sprecherin von Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler (ÖVP) betonte gegenüber der APA, das Landesverwaltungsgericht habe die Urteile aufgehoben und zurückverwiesen, in der Sache aber nicht entschieden.

Dieses Jahr neues Jagdgesetz

Im Fokus stehe nun, so Geisler, die rasche Überarbeitung des Jagdgesetzes. „An einem neuen Landesgesetz zur Beseitigung von Problemwölfen führt kein Weg vorbei. Weiter kommen wir mit dem jetzigen System leider nicht. Es lässt zu viel Spielraum für Verzögerungen und juristische Spitzfindigkeiten“, erklärte Geisler. Die Änderung muss noch in diesem Jahr beschlossen werden. „Inzwischen halten wir die Linie und schöpfen die derzeitigen Möglichkeiten aus. Bereits nächste Woche wird der Wolf-, Bären-, Luchsbeauftragtenrat tagen und über die Gefährdung weiterer Wolfsindividuen in Osttirol entscheiden. Es sind bereits über 200 Schafe dort in diesem Sommer und auch ein fast ausgewachsenes Rind ist Wölfen zum Opfer gefallen“, sagte der stellvertretende Landeshauptmann. Gegebenenfalls solle auch ein „neuer Rechtsraum“ eingeführt werden.

Ziel bleibt die Anpassung der FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat) und die grenzüberschreitende Analyse der Wolfspopulation. „Ohne die Einsicht der EU, dass der Wolf nicht mehr vom Aussterben bedroht ist, werden alle Bemühungen auf Landesebene nur noch den Charakter der Symptombekämpfung haben“, betonte Geisler.

Die ÖVP fühlt sich vom WWF gehänselt

ÖVP-Klubpräsident Jakob Wolf hatte scharfe Worte. Das Stornieren von Abschussaufträgen für Problemwölfe ist „inakzeptabel“. Der Landtag lässt den WWF nicht mehr “abreissen”.

Die Grünen wollen Sender für Wölfe

Etwas anders war die Reaktion des Koalitionspartners der Grünen. Der 1. Landtagskandidat Gebi Mair forderte erneut, die Wölfe mit Sendern auszustatten. Auch er entdeckte juristische Spitzfindigkeiten, deren Pfad “kein Schaf mehr schützt”. „Hätten wir die Markierung der Wölfe wie von uns vorgeschlagen im Frühjahr erzwungen, wären wir heute nicht in dieser unglücklichen Situation. Es stört mich, dass Schafzüchter das ganze Jahr über entlassen werden, anstatt das zu tun, was möglich und machbar ist. Sagte Meir.